Ihr Unternehmen ist in Rumänien tätig? Dann könnte die E-Invoicing-Pflicht auch für Sie gelten!
Wenn Ihr Unternehmen in Rumänien ansässig ist oder dort über eine Niederlassung verfügt, wird es Zeit, Ihr Abrechnungs- und Steuersystem an die aktuellen Vorschriften anzupassen.
Seit dem 1. Juli 2022 ist die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen Pflicht, die Produkte mit hohem Steuerrisiko vertreiben. Um Steuerbetrug und -hinterziehung entgegenzuwirken, hat das rumänische Finanzministerium darüber hinaus beschlossen, zudem das System RO e-Transport einzuführen.
Seit 1. Juli 2022 ist die Übermittlung elektronischer Rechnungen an Behörden in Rumänien vorgeschrieben.
Im Hinblick auf B2B-Transaktionen besteht seit Juli 2022 eine E-Invoicing-Pflicht für zwei Lieferantengruppen. Dies sind zum einen Autohändler und zum anderen Anbieter von Produkten mit hohem Steuerrisiko.
Das geforderte XML-Format ist im nationalen Standard RO_CIUS definiert; ein UBL-Format ist zu verwenden.
Die relevante Plattform heißt RO e-Factura. In bestimmten Kontexten wird hierfür auch der Begriff ANAF (Name des rumänischen Finanzministeriums) verwendet. Das System ermöglicht das Einreichen und Herunterladen von elektronischen Rechnungen.
Um das E-Invoicing-System RO e-Factura nutzen zu können, müssen sich die Unternehmen im eigenen Namen oder über einen gesetzlichen bzw. benannten Vertreter oder einen Bevollmächtigten im Spațiul Privat Virtual (SPV; dt.: virtueller privater Bereich) registrieren. RO e-Factura ist dann über eine API oder eine Website innerhalb des SPV erreichbar.
Sobald eine elektronische Rechnung eingereicht wurde, wird ihr eine ID zugewiesen und sie kann vom Empfänger innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen heruntergeladen werden.
Es ist wichtig stetig die Liste relevanter Produkte mit hohem Steuerrisiko des Ministeriums zu prüfen. Erfahrungsgemäß wird die E-Invoicing Verpflichtung ausgeweitet. Und dieser Prozess wurde durch die letzten Krisen nur beschleunigt.
Wir stellen Ihnen geeignete Lösungen für E-Invoicing und E-Transportanmeldung bereit, damit Sie den neuen gesetzlichen Bestimmungen in Rumänien gerecht werden können.
ANAF (Agenția Națională de Administrare Fiscală) ist die Steuerbehörde des rumänischen Staates. Comarch gehört zu den ersten globalen Anbietern, die die Anforderungen der ANAF erfüllen.
Comarch unterstützt zahlreiche Unternehmen bei der Umsetzung der geltenden Bestimmungen für Dokumenten- und Datenaustausch, sodass sich diese auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. In vielen Ländern der Welt sind wir als Anbieter zertifiziert, so bspw. auch in Thailand.
Durch den stetigen Austausch mit Regierungsbehörden ist Comarch im Stande, schnell auf kurzfristige Änderungen von Vorgaben sowie neue Bestimmungen der Regierung zu reagieren. Ihre Lösung ist somit immer aktuell und rechtssicher, sodass Sie zusätzlichen Aufwand vermeiden.
Comarch bietet Flexibilität in der Kanalauswahl sowie die Möglichkeit, seine Produkte an Ihre Geschäftsbedürfnisse anzupassen.
Comarch verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Umsetzung global angelegter Projekte zu EDI und Dokumentenaustausch. In dieser Zeit haben wir 130.000 Unternehmen aus mehr als 60 Ländern angebunden.
In Rumänien ist E-Invoicing für zwei Lieferantengruppen vorgeschrieben. Dies sind zum einen Autohändler und zum anderen Anbieter von Produkten mit hohem Steuerrisiko, d. h. Produkten, bei denen eine erhöhte Gefahr des Steuerbetrugs besteht.
Seit dem 1. Juli 2022 sind Lieferanten dieser Gruppen verpflichtet, Rechnungen über das nationale E-Invoicing-System RO e-Factura zu versenden, unabhängig davon, ob der betreffende Empfänger für das System registriert ist oder nicht.
Die nationale Steuerbehörde ANAF gibt genaue Definitionen der Produkte in den Produktkategorien aus, für die ein hohes Steuerrisiko angenommen wird. Hierbei handelt es sich um Produkte, bei deren Handel eine erhöhte Gefahr der Steuerverkürzung oder -hinterziehung besteht. Die Liste der betreffenden Produkte wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Die Verpflichtung zur Anmeldung im System RO e-Transport gilt für folgende Beteiligte:
Es wurden zunächst fünf Produktkategorien definiert, denen ein erhöhtes Steuerrisiko zugeschrieben wird und deren Handel daher unter die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung und Transportanmeldung fällt.
Gemüse, Obst, Wurzeln und Knollen, sonstige essbare Pflanzen
Alkoholika
Mineralprodukte
(natürliches Mineralwasser, Sand und Kies)
Bekleidung und Schuhe
Sonstiges
a) Bauleistungen bzgl. Neubauten (soweit diese die Lieferung von Gebäuden/Gebäudeteilen, Bauland oder sonstiges Land beinhalten) – betrifft nur E-Invoicing
b) Eisen und nicht legierter Stahl (Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt, oder Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden) – betrifft nur E-Transportanmeldung
Seit Jahren unterstützt Comarch Unternehmen unterschiedlichster Branchen bei ihrer Geschäftstätigkeit in verschiedenen Ländern, wobei die elektronische Rechnungsstellung in einigen bereits Pflicht ist (z. B. Frankreich, Spanien, Deutschland, Türkei und Italien) und in anderen eine entsprechende Verpflichtung erst noch eingeführt wird (z. B. Polen). Maßgeblich ist hierbei, dass Comarchs E-Invoicing-Lösung stets den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und den jüngsten Standards für den Datenaustausch entspricht.
Hat sich ein Unternehmen für die Nutzung des nationalen E-Invoicing-Systems RO e-Factura entschieden oder ist es dazu verpflichtet, so müssen sämtliche Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt und dieses System zur Rechnungsübermittlung in allen B2G-Transaktionen verwendet werden. Eine Ausnahme stellen elektronische Rechnungen dar, die im Rahmen von Verträgen ausgestellt werden, die laut Gesetz als geheim eingestuft sind, oder öffentliche Ausschreibungen betreffen, die gesetzlichen Bestimmungen gemäß besondere Sicherheitsmaßnamen zum Schutz essentieller Sicherheitsinteressen des Staates erfordern.
In einer B2B-Geschäftsbeziehung ist es dem Aussteller einer elektronischen Rechnung überlassen, ob er zur Übermittlung an den Empfänger das nationale System RO e-Factura nutzt.
Entscheidet er sich für die Übertragung über das nationale System, muss er sich im Registrul RO e-Factura registrieren, dem Verzeichnis, in dem alle Unternehmen erfasst werden, die sich zur Nutzung des nationalen Systems entschlossen haben. Ab dem Zeitpunkt dieser Registrierung ist der Rechnungssteller auch als Rechnungsempfänger erfasst.
Um das nationale E-Invoicing-System RO e-Factura nutzen zu können, müssen sowohl Rechnungssteller als auch Rechnungsempfänger im Register erfasst sein.
Werden Rechnungen von einem im Registrul RO e-Factura registrierten Unternehmen an einen Empfänger ausgestellt, der nicht registriert ist, gelten die Bestimmungen von Artikel 319 des rumänischen Steuergesetzes 227/2015 (Legea nr. 227/2015 privind Codul fiscal) einschließlich seiner Änderungen und Ergänzungen. In diesem Fall werden die Rechnungen außerhalb der ANAF-Plattform versendet.
Das Unterscheiden des Rechnungsflusses nach registrierten und nicht registrierten Empfängern wird ermöglicht, indem das ausstellende Unternehmen die aktuelle Liste der im Registrul RO e-Factura registrierten Unternehmen direkt oder über einen Dienstleister wie Comarch bezieht.
Treten Sie gern mit uns in Kontakt, wenn Sie weitere Informationen hierzu wünschen.
Elektronische Rechnungen dürfen in einem anderen EU-Mitgliedstaat sowie in jedem anderen Land gespeichert werden, mit dem Rumänien ein Steuerabkommen unterzeichnet hat. Voraussetzung ist eine entsprechende Benachrichtigung und Onlinezugriff.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Eine Sonderregelung besteht allerdings für Rechnungen auf Investitionsgüter. Für diese gilt eine Frist von 25 Jahren.
Ziel der Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch ist unter anderem die Reduzierung der Mehrwertsteuerlücke, um somit die Staatseinnahmen zu erhöhen. Vor allem Länder mit einer vergleichsweise hohen Mehrwertsteuerlücke sowie steigendem Kapitalbedarf streben eine schnelle Verbesserung an.
Insbesondere Rumänien verfolgt im Vergleich zu anderen Ländern einen straffen Zeitplan bezüglich der Einführung der Verpflichtungen. Sehr rasant erfolgte vor allem die Definition und Einführung der E-Transportanmeldungen. Doch auch die E-Invoicing-Pflicht wird zügig eingeführt, wie der Zeitplan aufzeigt:
Sind Sie bereit, Rechnungen über das System RO e-Factura in dem von der ANAF geforderte XML-/UBL-Format auszutauschen und Unterbrechungen bei der Verfügbarkeit der Plattform zu überwachen?
Dank Comarch EDI:
Sind Sie bereit, jeden Transport von Produkten mit hohem fiskalischem Risiko über das RO e-Transport System zu melden?
Dank Comarch EDI:
Sind möchten die volle Kontrolle über alle Dokumente erhalten, die Sie mit den Systemen RO e-Factura und RO e-Transport austauschen?
Dank Comarch EDI Tracking und Comarch EDI Archiv:
Verfügen Sie über den nötigen technischen Support, um sicherzustellen, dass die ANAF-Anforderungen erfüllt werden?
Dank der Zusammenarbeit mit Comarch:
Seit Juli 2022 ist E-Invoicing für Unternehmen vorgeschrieben, die Produkte mit hohem Steuerrisiko vertreiben.
Die E-Transportanmeldung ist seit 1. Juli 2022 vorgeschrieben.
In Rumänien besteht eine E-Invoicing-Pflicht für zwei Gruppen von Lieferanten. Die erste Gruppe sind Autohändler; die zweite umfasst Anbieter von Produkten mit hohem Steuerrisiko. Zudem sind seit 1. Juli 2022 alle Unternehmen, die Dokumente mit öffentlichen Behörden austauschen, zum E-Invoicing verpflichtet.
Comarch verfügt über langjährige Erfahrung in der Bereitstellung innovativer IT-Produkte und -Dienstleistungen für effizientes Dokumentenmanagement sowie für die Automatisierung verschiedener Lieferkettenprozesse.
Schauen Sie sich einige unserer Erfolgsgeschichten an um zu erfahren, was unsere Kunden durch den Einsatz von Comarch EDI, E-Invoicing (auch in der Cloud), MDM und Distribution Management erreicht haben.