Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
zERIKA
In Deutschland gelten für elektronische Rechnungen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Es gibt eine E-Invoicing-Pflicht gegenüber Bundesbehörden und zudem kann jedes Bundesland eigene Bestimmungen zur elektronischen Rechnungsstellung an deren Landesbehörden erlassen.
Beachten Sie daher die Unterschiede insbesondere in Hinblick auf:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Technische Anforderungen
Fristen zur Einhaltung der Vorschriften
Überlassen Sie die zeitaufwendige Recherche und Abstimmung mit den Behörden uns und vertrauen Sie auf eine an Ihre Prozesse angepasste, stets rechtskonforme E-Invoicing-Lösung!
Schritt für Schritt verabschieden immer mehr deutsche Bundesländer eine E-Invoicing-Pflicht. Erfahren Sie, welche Bundesländer und ab wann diese gilt. Erhalten Sie außerdem Informationen zu den obligatorischen Formaten und Plattformen eines speziellen Bundeslandes, indem Sie dieses anklicken.
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) seit 27.11.2020
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) seit 01.01.2022
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) seit 01.01.2022
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) ab 01.04.2023
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) ab 18.04.2024
Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
zERIKA
Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
Kooperation mit der Plattform des Landes Rheinland-Pfalz ZRE RLP
Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
OZG-RE
Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
dezentral
Für weitere Informationen zu den Vorgaben der einzelnen Bundesländer – auch in Bezug auf Bundesländer, welche bisher noch keine Pflicht eingeführt haben – kontaktieren Sie gern unsere Experten.
Für den digitalen Versand von Rechnungen reicht ein PDF-Dokument nicht mehr aus - als richtige elektronische Rechnungen zählen bald nur noch solche, die als strukturierter Datensatz ausgetauscht und ausgelesen werden können.
XRechnung ist ein von deutschen Behörden definiertes XML-basiertes Format, dessen Verwendung in einigen Bundesländern obligatorisch ist. Zudem wird es häufig auch bei dem Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Unternehmen verwendet.
ZUGFeRD ist ein XML-basiertes Format inklusive PDF-Datei und wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) für Rechnungen entwickelt. Aktuell gibt es keine Pflicht zur Nutzung von ZUGFeRD, allerdings ist es durchaus bei vielen privaten Unternehmen in Deutschland in Gebrauch.
Lesen Sie mehr zu XRechnung, ZUGFeRD & Co. und erfahren Sie, wie Sie elektronische Rechnungen im korrekten Format ausstellen.
Lernen Sie alles über die technischen Begrifflichkeiten zum E-Invoicing in Deutschland:
Das Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL)-Verzeichnis fungiert wie ein Telefonbuch, in dem Unternehmen nachschlagen können, wie und mit welchem Rechnungsformat man andere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erreichen kann. Es handelt sich dabei nicht um eine separate Plattform, sondern um eine virtuelle Infrastruktur, in bestehende E-Invoicing-Lösungen integriert werden kann, um sie zwischen den unterschiedlichen E-Invoicing-Systemen in Europa interoperabel zu machen.
Comarch ist eingetragener PEPPOL Access Point und hat als eines der ersten Unternehmen erfolgreich Dokumente über OZG-RE bzw. PEPPOL zugestellt.
Die Leitweg-ID ist ein Identifikator eines Rechnungsempfängers. Sie besteht aus unterschiedlichen Komponenten. Somit sind aus der Leitweg-ID verschiedene Informationen zu entnehmen.
Wenn Sie Rechnungen an öffentliche Institutionen stellen wollen, werfen Sie einen Blick auf die ersten Ziffern der Leitweg-ID. Hieraus können Sie die Kennzahl des Bundes bzw. der Bundesländer ablesen. Eine Aufschlüssellung dieser Kennzahlen finden Sie in den folgenden FAQ. So finden Sie heraus, über welches E-Rechnungsportal die Rechnungsstellung erfolgen muss.
Darüber hinaus lassen sich noch weitere Informationen aus der Leitweg-ID ableiten, mit denen die Suche in Ihrem ERP-System optimiert werden kann.
Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Leitweg-ID? Informieren Sie uns gern darüber und wir nehmen Ihnen die Suche ab.
02 – Hamburg
03 – Niedersachsen
04 – Bremen
05 – Nordrhein-Westfalen
06 – Hessen
07 – Rheinland-Pfalz
08 – Baden-Württemberg
09 – Bayern
10 – Saarland
11 – Berlin
12 – Brandenburg
13 – Mecklenburg-Vorpommern
14 – Sachsen
15 – Sachsen-Anhalt
16 – Thüringen
99 – Verwaltungseinheiten des Bundes, abhängig davon welche Zahl nach der 99 steht, ist die Rechnung über ZRE oder OZG zu stellen
Die Bundesländer sind nicht verpflichtet, eine Leitweg-ID zu nutzen. In der Praxis ist dies jedoch aktuell der Fall.
Nein, es gibt kein zentrales Register. Allerdings sind die Behörden für gewöhnlich anhand ihrer Leitweg-ID im PEPPOL Netzwerk zu finden.
Sie erhalten die Leitweg-ID von Ihrem Kunden, sodass diese in Ihrem ERP-System hinterlegt werden kann.
Ob die Leitweg-ID auf einer Rechnung zu finden sein muss ist abhängig von der Regelung des jeweiligen Bundeslandes. Bei Rechnungen an Behörden des Bundes sind Sie verpflichtet, die Leitweg-ID auf jeder Rechnung zu vermerken.
Ja, die meisten Rechnungsplattformen sind an das PEPPOL-Netzwerk angebunden. Gern prüfen wir für Sie anhand der Leitweg-ID Ihrer Kunden, ob diese über das PEPPOL-Netzwerk erreichbar sind.
Für eine effiziente B2B E-Invoicing Lösung, die auch den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens und Ihrer Geschäftspartner entspricht, treten Sie mit uns in Kontakt.