E-Invoicing in Deutschland | Elektronischer Rechnungsversand

Die Einführung der E-Rechnung für B2B ist beschlossen -
Was gilt es nun zu beachten?

In Deutschland gelten für elektronische Rechnungen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Es gibt eine E-Invoicing-Pflicht gegenüber Bundesbehörden und zudem kann jedes Bundesland eigene Bestimmungen zur elektronischen Rechnungsstellung an deren Landesbehörden erlassen.

Im März 2024 wurde außerdem das Wachstumschancengesetz beschlossen, welches den Weg für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung ab 1. Januar 2025 ebnet, sodass deutsche Unternehmen zukünftig zur Nutzung der E-Rechnung verpflichtet werden.

Die Umsetzung der E-Invoicing-Pflicht in Deutschland ab 2025

B2G: Seit dem 27. November 2020 ist E-Invoicing auf Bundesebene verpflichtend. Darüber hinaus haben einige Bundesländer bereits ebenfalls eine E-Invoicing-Pflicht erlassen.

B2B: Um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen ist außerdem eine schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen ab 1. Januar 2025 geplant.

  • Für die elektronische Rechnungsstellung an deutsche Behörden stehen momentan zwei Formate zur Verfügung: XRechnung und ZUGFeRD. Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Formate es für die Pflicht wählt.
  • Bezüglich der Rechnungsstellung in der Privatwirtschaft ist aktuell kein Format vorgeschrieben.
  • Auf Bundesebene gibt es zwei Plattformen für die elektronische Rechnungsstellung. Entweder muss die Zentrale Rechnungseingangsplattform ZRE oder die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform OZG-RE gewählt werden, abhängig davon, ob der Empfänger die mittelbare oder unmittelbare Bundesverwaltung ist. 
  • Auf Landesebene steht es jedem Bundesland frei, welche Plattform gewählt wird. Einige Bundesländer nutzen die Plattform des Bundes OZG-RE, andere entwickeln eigene Portale oder nutzen existierende Portale, z.B. Ausschreibungsportale.
  • Aktuell ist es nicht obligatorisch elektronische Rechnungen an Unternehmen über eine bestimmte Plattform zu senden.
  • Lieferanten des öffentlichen Sektors müssen elektronische Rechnungen an Bundesbehörden und zunehmend auch an Landesbehörden an ein bestimmtes Portal senden. Von dort aus wird die E-Rechnung dann an die entsprechende Institution weitergeleitet.
  • Auf der elektronischen Rechnung an den öffentlichen Sektor muss die Leitweg-ID aufgeführt werden.
  • Da in Deutschland jedes Bundesland selbst für die Ausgestaltung der E-Invoicing-Pflicht verantwortlich ist, gilt es diesbezüglich unterschiedliche Bestimmungen zu erfüllen. Mehr dazu im Folgenden.

Beiträge zu dem Thema E-Invoicing in Deutschland

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B2G-Pflicht für E-Invoicing in Deutschland

Die bereits eingeführten Vorschriften für B2G-Beziehungen in Deutschland verpflichten Lieferanten an deutsche öffentliche Verwaltungseinheiten auf Bundesebene, strukturierte elektronische Rechnungen zu senden. Rechnungen im PDF-Format werden nicht mehr akzeptiert, sondern nur Dateien, die in einem geeigneten Dokumentenformat wie XRechnung erstellt wurden, sind gültig.

Das deutsche B2G-System für elektronische Rechnungen ist dezentralisiert. Die Zugangspunkte für den Empfang von elektronischen B2G-Rechnungen von Lieferanten auf Bundesebene sind die Plattformen ZRE und OZG RE. Auf Landesebene kann jedes Bundesland wählen, ob es die zentrale Regierungsplattform oder andere Systeme (oder gar keine) nutzen möchte. Derzeit müssen alle Unternehmen in ausgewählten Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Hamburg, Bremen, dem Saarland und Baden-Württemberg sowie im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Stellen des Bundes strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen.

B2B-Pflicht für E-Rechnung in Deutschland

Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich war bisher fakultativ, wird allerdings ab Januar 2025 schrittweise verpflichtend eingeführt, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Die Verpflichtung zur E-Rechnung gilt in erster Linie für in Deutschland ansässige Rechnungsaussteller und -empfänger (einschließlich ausländischer Unternehmen mit Sitz in Deutschland) – nicht für B2C-Transaktionen und mehrwertsteuerbefreite Umsätze. Die E-Rechnungspflicht sieht vor, dass das genutzte Format der elektronischen Rechnungen zukünftig der CEN-Norm entsprechen muss, die vom Europäischen Komitee für Normung festgelegt wurde. Kein anderes Land hat bisher eine solche Verpflichtung auferlegt, so dass Deutschland auf dem Gebiet der CEN-Konformität eine Vorreiterrolle einnimmt. Die Behörden berücksichtigen die EU-Richtlinie "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" ("ViDA") als Teil der E-Invoicing-Anforderung für grenzüberschreitende Rechnungen im Jahr 2028.

Es ist geplant, ein zertifiziertes Anbieternetzwerk anstelle einer zentralen Plattform einzuführen. Die deutsche E-Invoicing-Pflicht folgt NICHT dem Modell der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC). Die Änderungen, die eingeführt werden sollen, stehen im Zusammenhang mit der Änderung der Definition von elektronischen Rechnungen im deutschen Umsatzsteuergesetz.

Vorteile

  • Einführung von E-Invoicing mit jedem Geschäftspartner
  • Automatisierung der Rechnungslegung
  • Kosteneinsparungen
  • Schnellerer Datenfluss – schnellere Zahlung
  • Reduzierung der Fehlerzahl
  • Einsparung von Ressourcen (z.B. bei Dateneingabesystemen)
  • Schneller Zugriff auf alte/archivierte Rechnungen
  • Umweltfreundliche Lösung

Zeitplan für die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Die deutsche Regierung ersuchte die Europäische Kommission Ende 2022 um die Erlaubnis zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich und erhielt eine positive Rückmeldung. Deutschland wurde eine befristete Ausnahmeregelung gewährt, die vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gilt.

Zunächst wird es einen Übergangszeitraum geben, in dem Papierrechnungen sowie elektronische Rechnungen, die nicht der CEN-Norm entsprechen, weiterhin für B2B-Transaktionen versandt werden dürfen, allerdings ist für die Ausstellung von nicht-strukturierten elektronischen Rechnungen die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.

Symbolbild edi invoice

Der Zeitplan für die Umsetzung sieht wie folgt aus:

Welche Rechnungsformate müssen zukünftig genutzt werden?

Im Rahmen der Übergangsfrist, die vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2027 bzw. 2028 läuft, werden elektronische Rechnungen, die nicht der CEN-Norm entsprechen, weiterhin akzeptiert, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen jedoch per EDI übermittelt werden und der Empfänger muss seine Zustimmung zu einem solchen Rechnungsformat geben. Dies bedeutet, dass für den Austausch bestehender Formate, die nicht mit der CEN-Norm konform sind (z. B. EDIFACT, VDA, X12, TRADACOM usw.), die Zustimmung aller Empfänger eingeholt werden muss. EDIFACT wird wahrscheinlich verwendet werden können, solange das Format mit der CEN-Norm interoperabel ist.

Der Absender einer elektronischen Rechnung, die mit der CEN-Norm konform sind, benötigt nicht die Zustimmung des Empfängers der elektronischen Rechnung, um diese zu versenden. Eine nicht mit der CEN-Norm konforme elektronische Rechnung hat die gleiche rechtliche Einstufung wie eine Papierrechnung: Sie wird in die Kategorie "Sonstige Rechnungen" eingeordnet. Ausnahmen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung werden derzeit für Kleinbetragsrechnungen unter 250 € nach § 33 UStDV und für Reisebelege nach § 34 UStDV diskutiert.

Was sind XRechnung und ZUGFeRD?

Für den digitalen Versand von Rechnungen reicht ein PDF-Dokument nicht mehr aus - als richtige elektronische Rechnungen zählen bald nur noch solche, die als strukturierter Datensatz ausgetauscht und ausgelesen werden können.

XRechnung ist ein von deutschen Behörden definiertes XML-basiertes Format, dessen Verwendung in einigen Bundesländern obligatorisch ist. Zudem wird es häufig auch bei dem Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Unternehmen verwendet.

ZUGFeRD ist ein XML-basiertes Format inklusive PDF-Datei und wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) für Rechnungen entwickelt. Aktuell gibt es keine Pflicht zur Nutzung von ZUGFeRD, allerdings ist es durchaus bei vielen privaten Unternehmen in Deutschland in Gebrauch.

Lesen Sie mehr zu XRechnung, ZUGFeRD & Co. und erfahren Sie, wie Sie elektronische Rechnungen im korrekten Format ausstellen.

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Symbolbild edi invoice

Was sind eigentlich Schnittstellen und Formate? Wie funktioniert E-Invoicing?

Lernen Sie alles über die technischen Begrifflichkeiten zum E-Invoicing in Deutschland:

PEPPOL: Ihr Zugang zum europäische E-Invoicing Netzwerk

Das Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL)-Verzeichnis fungiert wie ein Telefonbuch, in dem Unternehmen nachschlagen können, wie und mit welchem Rechnungsformat man andere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erreichen kann. Es handelt sich dabei nicht um eine separate Plattform, sondern um eine virtuelle Infrastruktur, in bestehende E-Invoicing-Lösungen integriert werden kann, um sie zwischen den unterschiedlichen E-Invoicing-Systemen in Europa interoperabel zu machen.

Comarch ist eingetragener PEPPOL Access Point und hat als eines der ersten Unternehmen erfolgreich Dokumente über OZG-RE bzw. PEPPOL zugestellt.

E-Invoicing-Pflicht auf Landesebene

Schritt für Schritt verabschieden immer mehr deutsche Bundesländer eine E-Invoicing-Pflicht. Erfahren Sie, welche Bundesländer und ab wann diese gilt. Erhalten Sie außerdem Informationen zu den obligatorischen Formaten und Plattformen eines speziellen Bundeslandes, indem Sie dieses anklicken.

Für weitere Informationen zu den Vorgaben der einzelnen Bundesländer – auch in Bezug auf Bundesländer, welche bisher noch keine Pflicht eingeführt haben – kontaktieren Sie gern unsere Experten.

Richtiges Rechnungsportal finden mit der Leitweg-ID

Die Leitweg-ID ist ein Identifikator eines Rechnungsempfängers. Sie besteht aus unterschiedlichen Komponenten. Somit sind aus der Leitweg-ID verschiedene Informationen zu entnehmen.

Wenn Sie Rechnungen an öffentliche Institutionen stellen wollen, werfen Sie einen Blick auf die ersten Ziffern der Leitweg-ID. Hieraus können Sie die Kennzahl des Bundes bzw. der Bundesländer ablesen. Eine Aufschlüssellung dieser Kennzahlen finden Sie in den folgenden FAQ. So finden Sie heraus, über welches E-Rechnungsportal die Rechnungsstellung erfolgen muss.

Darüber hinaus lassen sich noch weitere Informationen aus der Leitweg-ID ableiten, mit denen die Suche in Ihrem ERP-System optimiert werden kann.

Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Leitweg-ID? Informieren Sie uns gern darüber und wir nehmen Ihnen die Suche ab.

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FAQ zur E-Rechnungs-Pflicht in Deutschland

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