Deutschland hat Erlaubnis der Europäischen Kommission für eine bundesweite E-Invoicing-Pflicht  erhalten.

Am 25. Juli 2023 erließ die Europäische Kommission eine Ausnahmeregelung, die es Deutschland erlaubt, mit der Umsetzung einer bundesweiten Verpflichtung für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich fortzufahren. Die Entscheidung selbst sieht wie im ursprünglichen Antrag Deutschlands genannt, einen möglichen Beginn ab 1. Januar 2025 vor. Dieser Termin wird sich jedoch voraussichtlich verschieben, da das deutsche Finanzministerium vorgeschlagen hat, die Verpflichtung um ein ganzes Jahr auf den 1. Januar 2026 zu verschieben.

Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission wird die Pflicht nur für inländische Transaktionen von in Deutschland ansässigen Rechnungsausstellern und -empfängern gelten. Das bedeutet, dass ausländische Stellen sowie internationale Transaktionen von der E-Invoicing -Verpflichtung ausgenommen sind.

Das neue Rechnungsstellungssystem soll zusammen mit der Verwendung der vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsformate zum Standard werden. Die derzeitigen elektronischen Rechnungsformate dürfen bis zur vollständigen Umsetzung des Mandats am 1. Januar 2028 ausgestellt werden.

Dies ist nicht die erste Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland: Im Jahr 2020 führte Deutschland die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen auf Bundesebene ein, wobei zahlreiche Bundesländer im Anschluss an die bundesweite Pflicht eine freiwillige Anpassung vornahmen.

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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