Die verpflichtende B2B-Rechnungsstellung steht in Deutschland kurz vor der Einführung

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Frist für die Einführung des Mandats ist Januar 2025, aber auch eine schrittweise Umsetzung wird in Betracht gezogen. Eine endgültige Lösung wird erst nach Einholen der Stellungnahmen der am Projekt beteiligten Verbände festgelegt, ob das Inkrafttreten der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich an Schwellenwerte für den Transaktionsbetrag oder die Unternehmensgröße geknüpft werden sollte oder ob es am besten wäre, zunächst nur den Empfang von Rechnungen verbindlich vorzuschreiben.

Modell der elektronischen Rechnungsstellung

Die deutsche Regierung hat noch nicht entschieden, welches Modell des elektronischen Rechnungsaustauschs eingeführt werden soll und erwägt zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowohl eine zentrale als auch eine dezentrale Lösung, die darauf basiert, dass zertifizierte Betreiber sämtliche Daten zu Rechnungen an die Steuerbehörden übermitteln (ähnlich der PDP in Frankreich).

Die Definition von elektronischen Rechnungen wird an die EU-Richtlinie 2014/55 angeglichen. Das bedeutet, dass nur strukturierte Rechnungen als elektronische Rechnungen gelten werden. Elektronische Rechnungen müssen dem EU-Standard entsprechen.

E-Invoicing-Lösung

Das deutsche Ministerium versichert, dass das Ziel darin besteht, eine einzige Lösung sowohl für die mit ViDA verbundene Meldung innergemeinschaftlicher Transaktionen als auch für die nationale Lösung einzuführen.

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
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  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
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