Polnisches Finanzministerium legt neuen Termin für die Einführung der E-Invoicing-Pflicht fest

Am 30. April 2024 hat die polnische Regierung einen Gesetzesentwurf angenommen, der den Weg für eine Verschiebung des für Juli 2024 vorgesehenen Einführungstermins für das E-Invoicing-System KSeF ebnet. Die Verschiebung wurde Anfang des Jahres angekündigt, da die neu gewählte Regierung der Ansicht war, dass die Entwicklungsarbeiten an dem System nicht ausreichen, um es zu dem ursprünglich geplanten Termin einzuführen.

Das Ministerium plant, mehrere Änderungen in das Gesetz aufzunehmen, die bei den jüngsten öffentlichen Konsultationen mit Wirtschaftsvertretern vorgeschlagen wurden. Dazu gehört auch der Vorschlag einer zweistufigen Einführung der Verpflichtung:

  • Ab 1. Februar 2026: E-Invoicing-Pflicht für Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von mehr als 200 Millionen PLN
  • Ab 1. April 2026: E-Invoicing-Pflicht für alle übrigen Unternehmen

Dieser konkrete Zeitplan soll in die folgenden Fassungen des Gesetzentwurfs aufgenommen werden, sagte Finanzminister Andrzej Domański bei einem Pressegespräch am 30. April. Weitere Aktualisierungen des elektronischen Rechnungsstellungssystems KSeF werden in den kommenden Monaten folgen.

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
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  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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