ViDA-Verhandlungen über 2024 hinaus verlängert

Da sich die Beteiligten nicht auf entscheidende politische ViDA-Faktoren einigen konnten und die derzeitige spanische EU-Ratspräsidentschaft endet, schwinden die Aussichten auf eine erfolgreiche Verhandlung der letzten Details von VIDA in den nächsten Monaten.

    Der Rat der Europäischen Union traf am 23. November 2023 erneut zusammen, um einen Fahrplan für die Verhandlungen zu erörtern, die für 2024 unter der neuen belgischen EU-Ratspräsidentschaft geplant sind. Der aktuelle Arbeitsrahmen sieht ein Drei-Säulen-Modell für die Einführung der Reformen vor:

    • Im Rahmen der ersten Säule werden Bestimmungen zur Einführung EU-weiter digitaler Melde- und E-Invoicing-Anforderung eingeführt. So sollen strukturierte E-Invoicing-Pflichten sowie Meldepflichten für EU-interne Transaktionen eingeführt werden. Es gibt noch keine Einigung über diverse technische Fragen und den zulässigen Umfang der Verpflichtungen. Daher könnte sich die Einführung der Anforderungen dieser Säule bis 2028 oder 2030 verzögern.
    • Die zweite Säule betrifft die Regulierung der Besteuerung von Home- und Ridesharing-Plattformen in der gesamten europäischen Gemeinschaft. Dies könnte sich bis 2026 verzögern.
    • Die dritte Säule umfasst die Ausweitung der One-Stop-Shop VAT- Regelung der EU und weitere Änderungen an internationalen Steuerregelungen. Auch hier könnte sich die Einigung bis 2025 oder 2026 verzögern.

     

    Ende Januar 2024 nehmen die EU-Länder die Verhandlungen voraussichtlich wieder auf – standardmäßig ausgehend von denselben Positionen, die sie im November eingenommen haben.

    Es wird erwartet, dass die EU-Länder bis Mai 2024 zu einer Einigung kommen, doch angesichts der bisherigen Erfahrungen ist es nicht sicher, ob dies möglich sein wird.

    Comarch führt einen regelmäßigen Austausch und Konsultationen zum Thema E-Invoicing mit den hierfür Verantwortlichen der EU-Kommission, unter anderem im Rahmen des Engagements in Organisationen wie dem IDSt sowie dem International Observatory. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und bleiben Sie informiert.

    Obwohl die Gesetzgebung der Europäischen Union zur elektronischen Rechnungsstellung mit zahlreichen Verzögerungen kämpft, hat dies keinen Einfluss auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die bei der Einführung ihrer eigenen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung sehr schnell voranschreiten. Eine solche E-Invoicing-Verpflichtung in Rumänien ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten, eine ähnliche E-Rechnungspflicht mit KSeF in Polen wird am 1. Juli 2024  folgen. Um hier nicht den Überblick in einer sich schnell wandelnden Rechtslage zu verlieren und alle Vorschriften einzuhalten, ist es unerlässlich, sich über die ständigen Änderungen und bevorstehenden Fristen auf dem Laufenden zu halten. Der Comarch E-Invoicing Atlas bietet dazu einen Überblick über verschiedene Länder und deren E-Invoicing-Verpflichtungen.

    E-Invoicing Atlas

    Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

     E-Invoicing Atlas
    • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
    • Welches Modell und System liegen zugrunde?
    • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
    • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
    • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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