ViDA-Entwurf veröffentlicht: VAT in the Digital Age (Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter)

Nach mehreren Terminverschiebungen hat die EU-Kommission am 8. Dezember 2022 den Richtlinienentwurf ViDA – „VAT in the Digital Age“ (Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter) – veröffentlicht.  Der Entwurf enthält Änderungen zu den drei folgenden EU-Verwaltungsakten: Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG und Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.

In ViDA vorgesehener Zeitrahmen

Der kürzlich veröffentlichte ViDA-Entwurf enthält folgende Änderungen:

  • Ab Januar 2024 wird E-Invoicing zum Standardverfahren für den Austausch von Rechnungen; die Zustimmung des Rechnungsempfängers wird somit nicht mehr erforderlich sein
  • Ab Januar 2024 wird eine neue Definition für elektronische Rechnungen eingeführt – demnach werden ausschließlich Dateien mit einer bestimmten Struktur als elektronische Rechnungen anerkannt
  • Der Inhalt elektronischer Rechnungen wird um obligatorische Zahlungsangaben erweitert
  • Ab 2028 wird es eine elektronische Meldepflicht (Digital Reporting Requirement, DRR) geben, nach der innergemeinschaftliche Transaktionen nahezu in Echtzeit steuerlich gemeldet werden müssen
  • EU-Mitgliedstaaten benötigen keine Ausnahmeregelung mehr für die Einführung einer E-Invoicing-Pflicht

Vor Umsetzung der Änderungen zu den vorgesehenen Daten werden öffentliche Konsultationen stattfinden. Sofern diese positiv ausfallen, werden die geplanten E-Invoicing-Anpassungen ab 2024 gravierende Änderungen für nahezu alle europäischen Steuerzahler mit sich bringen, wobei die Änderungen 2028 final erfolgen.

Strukturierte elektronische Rechnungen

Die wichtigste Änderung, die im Januar 2024 eingeführt wird, betrifft die Definition der elektronischen Rechnung in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (2006/112/EG), die entsprechend der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen angepasst wurde. Die Neuregelung sieht ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen vor; PDF-Dateien werden nicht mehr akzeptiert.

Gleichzeitig wird die elektronische Rechnungsstellung in allen Mitgliedstaaten zum Standard. Dementsprechend ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers zum Erhalt elektronischer Rechnungen nicht länger erforderlich.

Digitalisierung der Umsatzsteuer

Um die Digitalisierung im Bereich der Rechnungsstellung voranzutreiben, können die Mitgliedstaaten künftig eine E-Invoicing-Pflicht einführen, ohne dafür eine Ausnahmeregelung beantragen zu müssen, wie es bisher der Fall war. Allerdings ist diese Änderung an eine Bedingung geknüpft: die Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen ist nicht an eine vorherige obligatorische Autorisierung bzw. Prüfung seitens der Steuerbehörden gebunden. Da dadurch die Einführung klassischer Clearance-Modelle entfällt, wird denjenigen Ländern, die bereits eine E-Invoicing-Pflicht nach Genehmigung durch die Europäische Kommission und gemäß den bisherigen Anforderungen umgesetzt haben, mehr Zeit für die Anpassung ihrer Modelle an die jüngsten Richtlinien eingeräumt. Der ViDA-Entwurf geht davon aus, dass die Umsetzung der Anpassungen spätestens 2028 abgeschlossen sein wird.

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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