ViDA E-Invoicing: VAT in the Digital Age (Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter)

Nach mehreren Terminverschiebungen hat die EU-Kommission am 8. Dezember 2022 den Richtlinienentwurf ViDA – „VAT in the Digital Age“ (Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter) – veröffentlicht.  Der ViDA-Entwurf enthält Änderungen zu den drei folgenden EU-Verwaltungsakten: Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG und Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.

In ViDA vorgesehener Zeitrahmen

Der kürzlich veröffentlichte ViDA-Entwurf enthält folgende Änderungen:

  • Ab Januar 2024 wird E-Invoicing zum Standardverfahren für den Austausch von Rechnungen; die Zustimmung des Rechnungsempfängers wird somit nicht mehr erforderlich sein
  • Ab Januar 2024 wird eine neue Definition für elektronische Rechnungen eingeführt – demnach werden ausschließlich Dateien mit einer bestimmten Struktur als elektronische Rechnungen anerkannt
  • Der Inhalt elektronischer Rechnungen wird um obligatorische Zahlungsangaben erweitert
  • Ab 2028 wird es eine elektronische Meldepflicht (Digital Reporting Requirement, DRR) geben, nach der innergemeinschaftliche Transaktionen nahezu in Echtzeit steuerlich gemeldet werden müssen
  • EU-Mitgliedstaaten benötigen keine Ausnahmeregelung mehr für die Einführung einer E-Invoicing-Pflicht

Vor Umsetzung der Änderungen zu den vorgesehenen Daten werden öffentliche Konsultationen stattfinden. Sofern diese positiv ausfallen, werden die geplanten E-Invoicing-Anpassungen ab 2024 gravierende Änderungen für nahezu alle europäischen Steuerzahler mit sich bringen, wobei die Änderungen 2028 final erfolgen.

Strukturierte elektronische Rechnungen

Die wichtigste E-Invoicing-Änderung, die im Januar 2024 eingeführt wird, betrifft die Definition der elektronischen Rechnung in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (2006/112/EG), die entsprechend der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen angepasst wurde. Die Neuregelung sieht ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen vor; PDF-Dateien werden nicht mehr akzeptiert.

Gleichzeitig wird E-invoicing in allen Mitgliedstaaten zum Standard. Dementsprechend ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers zum Erhalt elektronischer Rechnungen nicht länger erforderlich.

Digitalisierung der Umsatzsteuer – VAT in the Digital Age

Um die Digitalisierung im Bereich der Rechnungsstellung voranzutreiben, können die Mitgliedstaaten künftig eine E-Invoicing-Pflicht einführen, ohne dafür eine Ausnahmeregelung beantragen zu müssen, wie es bisher der Fall war. Allerdings ist diese Änderung an eine Bedingung geknüpft: die Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen sind nicht an eine vorherige obligatorische Autorisierung bzw. Prüfung seitens der Steuerbehörden gebunden. Da dadurch die Einführung klassischer Clearance-Modelle entfällt, wird denjenigen Ländern, die bereits eine E-Invoicing-Pflicht nach Genehmigung durch die Europäische Kommission und gemäß den bisherigen Anforderungen umgesetzt haben, mehr Zeit für die Anpassung ihrer Modelle an die jüngsten Richtlinien eingeräumt. Der ViDA-Entwurf geht davon aus, dass die Umsetzung der Anpassungen spätestens 2028 abgeschlossen sein wird.

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

Zum E-Book
 

Presseanfragen

richten Sie bitte an:
presse@comarch.de