E-Invoicing-Pflicht in Deutschland: Das plant das Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) führt derzeit Gespräche mit Experten zur Einführung einer E-Invoicing-Verpflichtung in Deutschland. Aktuell werden die technischen Rahmenbedingungen des E-Reportings und Sonderfälle wie kleine Rechnungsbeträge erörtert. Als Frist für den Gesetzesentwurf wird der 18. August 2023 angepeilt. Zudem plant der Verband BDI (Bund der Deutschen Industrie) im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Einführung von EU-weiten Format- und Schnittstellenstandards. Der E-Invoicing-Dienstleister Comarch war in der Expertenrunde dabei und fasst die Entwicklungen zusammen.

Die geplante E-Invoicing-Verpflichtung in Deutschland sieht laut aktuellem Gesetzesvorschlag die verpflichtende Verwendung eines strukturierten, maschinenlesbaren und elektronisch weiter verarbeitungsfähigen Formats für den Rechnungsaustausch vor. Das Format muss CEN-konform sein. Unternehmen aus der Privatwirtschaft sehen dieses Format, aber auch den Zeitplan kritisch. 

Das BMF wird kein Format und keine Schnittstellentechnologie vorschreiben, da dies eher als Teil der kommenden E-Reporting-Verpflichtung ins Auge gefasst wird.

E-Invoicing vs. E-Reporting: Was sind die Unterschiede in Deutschland?

E-Invoicing wird vom BMF anders interpretiert als von den zuständigen Institutionen in anderen Staaten. Man plant keine Regelung, in welcher Form die Daten ausgetauscht werden müssen, solange sie elektronisch sind. Der Vorschlag des BMF zur E-Invoicing-Verpflichtung orientiert sich ganz an ihrer Interpretation der derzeit erarbeiteten EU VIDA (VAT in the Digital Age). Diskutiert wird auch über den Einfluss von VIDA auf Normen und Richtlinien für steuerlich relevante Informationen wie die GoBD. Das BMF fasst bei der E-Rechnungspflicht eine schrittweise Einführung ins Auge: Im ersten Schritt soll die E-Invoicing-Pflicht für alle Eingangsrechnungen erfolgen, dann eine schrittweise Pflicht für Ausgangsrechnungen.

Die ebenfalls geplante E-Reporting-Verpflichtung wird im Gegensatz zur E-Invoicing-Verpflichtung ein verbindliches Format und eine Schnittstelle beinhalten. Bei E-Reporting wird eher das italienische Modell favorisiert, wo der Staat die gleichen Dokumente erhält, die Rechnungssender und Rechnungsempfänger austauschen. In Frankreich (E-Reporting Pflicht in Frankreich) oder Ungarn werden dagegen zusätzliche Daten an die zuständigen staatlichen Stellen gesendet. Für E-Reporting ist zudem eine Zertifizierung im Gespräch.

Hinsichtlich Ausnahmeregelungen und Untergrenzen gibt es viele komplizierte Fälle, in denen die E-Invoicing-Verpflichtung zu Problemen führen wird. Comarch wird dazu berichten, wie andere Staaten mit ähnlichen Hürden umgehen. Da wir auch mit dem BMF in direktem Kontakt stehen, sind Sie bei uns immer mit den aktuellsten Informationen versorgt.

Bei Fragen stehen die Consultants von Comarch gerne für weitere Informationen bereit:

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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