Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland: Was sich am 27. November ändert

Die Änderungen im E-Invoicing-Bereich, die im Zuge der EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung in zahlreichen europäischen Ländern eingeführt wurden, liegen noch nicht lange zurück.

Deutschland hat bei der Umsetzung der EU-Vorgaben nicht nur die wesentlichen Punkte berücksichtigt, sondern ist über die Bestimmungen der Richtlinie 2014/55/EU noch hinausgegangen.

Wer ist zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet?
Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten, wenn sie als Auftragnehmer von Bundesregierung oder Bundesbehörden tätig werden, verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form zu stellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind insbesondere Direktaufträge bis zu einem Wert von 1.000 EUR. Nichtsdestotrotz sind die Auswirkungen des neuen Gesetzes weitreichend.

Wie ist die elektronische Rechnung definiert?
Gemäß den neuen Bestimmungen sind Rechnungen in einem Format zu übermitteln, das die Anforderungen des europäischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931) erfüllt. In Deutschland heißt das bevorzugte Format XRechnung.
Dabei müssen jedoch nicht nur die Pflichtelemente gemäß Steuerrecht enthalten sein, sondern auch die von der E-Rechnungsverordnung geforderten, wie z. B. die Leitweg-ID. Bei dieser handelt es sich um eine neue Identifikationsnummer für öffentliche Auftraggeber, anhand derer ein Beleg zum Adressaten "geleitet" wird.

Welche Herausforderungen ergeben sich für Unternehmen in Deutschland?
Die deutschen Bestimmungen zur elektronischen Rechnungsstellung gehören zu den komplexesten weltweit. Zurückzuführen ist dies auf die Aufteilung der E-Invoicing-Zuständigkeiten zwischen dem Bundesministerium des Innern und den 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat die Richtlinie 2014/55/EU selbstständig umgesetzt, d. h. in jedem gelten andere gesetzliche Vorgaben.
Mit anderen Worten: Der föderale Aufbau der Bundesrepublik erschwert es, den Überblick über alle Änderungen in diesem Bereich zu behalten. So haben noch nicht alle Bundesländer entschieden, die E-Rechnung im B2G-Bereich verpflichtend zu machen. Die Mehrheit der Bundesländer, in denen sie zur Pflicht werden soll, hat zudem beschlossen, nichts zu überstürzen und die E-Rechnungspflicht erst im Laufe der nächsten Jahre einzuführen
.
Welche territorialen Beschränkungen gelten für die E-Invoicing-Vorschriften in Deutschland?
Bremen ist das einzige Bundesland, das die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung zum gleichen Datum einführt wie der Bund. Auch hat es sich für den Aufbau einer eigenen E-Invoicing-Plattform – ZERIKA – entschieden.
Auf Bundesebene gibt es zwei Plattformen, über die öffentliche Verwaltungseinrichtungen erreicht werden können:
• Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) – für Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung
• OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) – für angeschlossene Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung

Die zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) wurde im November 2018 in Betrieb genommen; die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) läuft seit November 2019.

Alle drei Plattformen – OZG-RE, ZRE und ZERIKA – unterstützen die Verwendung der PEPPOL-Infrastruktur.
Einige Bundesländer haben sich dafür entschieden, die OZG-RE-Plattform des Bundes zu nutzen, auch wenn die elektronische Rechnungsstellung bei ihnen noch nicht Pflicht ist.

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