Weiteres deutsches Bundesland führt E-Invoicing-Plicht im B2G-Bereich ein

Deutschland ist einer der Staaten, in denen die elektronische Rechnungsstellung regional unterschiedlich geregelt ist. Eine Vereinheitlichung der E-Invoicing-Pflicht durch Einführung des CTC-Modells ist für die Zukunft zwar geplant, doch noch bestehen Unterschiede in der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer.

E-Invoicing-Pflicht im B2G-Bereich

Die Behörden Mecklenburg-Vorpommerns kündigten an, dass elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen ab 1. April 2023 Pflicht sein wird. Erfolgen soll sie wie gehabt über die OZG-RE-Plattform, die hierfür bereits seit dem 18. April 2020 zur Verfügung steht.

Mit Hilfe der OZG-RE-Plattform können elektronische Rechnungen an die Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns übermittelt werden. Die formale Richtigkeit der Rechnungen wird dabei automatisch von der Plattform geprüft.

Anschließend werden sie der jeweiligen Behörde mittels Leitweg-ID zur Verfügung gestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsaussteller vom Rechnungsempfänger mitgeteilt und muss auf der Rechnung angegeben werden.

Übertragungskanäle für die Rechnungsstellung

Die OZG-RE-Plattform bietet folgende Kanäle für die Rechnungsübermittlung:

  • Ausfüllen eines Rechnungsformulars in einer Webanwendung
  • Hochladen der Rechnungsdatei
  • Webservices/IT-Schnittstelle
  • E-Mail-Versand an die OZG-RE-Plattform Mecklenburg-Vorpommerns

Mehr Informationen zum Thema B2G E-Invoicing in Deutschland

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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