Frankreich setzt Maßstäbe mit E-Invoicing und E-Reporting

Seit dem 1. Januar 2020 sind französische Unternehmen dazu verpflichtet, Rechnungen an die öffentliche Hand elektronisch zu übermitteln. Die französische Verordnung vom 15. September 2021 zielt darüber hinaus auf eine Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsaustausch zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ab.

Am 18. Januar wurden weitere Spezifikationen diesbezüglich veröffentlicht. Da die Präsentation lediglich in französischer Sprache vorliegt, werden im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die Originalfassung ist hier zu finden.

Die folgenden Bereiche werden definiert

  • B2B Inland – Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die den französischen Rechnungsstellungsvorschriften unterliegen
  • B2B Ausland – Transaktionen zwischen zwei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, von denen eines in Frankreich und das andere in der EU oder außerhalb der EU ansässig ist. Dies kann sich auch auf in Frankreich umsatzsteuerpflichtige Transaktionen zwischen zwei im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen beziehen.
  • B2C – Transaktionen zwischen einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (Lieferant) und einer nicht steuerpflichtigen Partei (Käufer).

 

Zeitplan für die Einhaltung der Vorschriften

Am 1. Juli 2024 wird die Verpflichtung zum Empfang von Rechnungen in elektronischem Format für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe verbindlich. Die Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen in elektronischem Format wird schrittweise je nach Größe des Unternehmens verbindlich vorgeschrieben. Das E-Reporting folgt demselben Zeitplan wie die Ausstellungspflicht.

Stichtag 1. Juli 2024

Große Unternehmen

Stichtag 1. Januar 2025

Mittelgroße Unternehmen

Stichtag 1. Januar 2026

Kleine und mittlere Unternehmen

Die Größe des Unternehmens wird anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Ein Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR.
  • Ein KMU ist ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
  • Ein mittelgroßes Unternehmen (ETI) ist ein Unternehmen, das nicht zu den KMU gehört, weniger als 5.000 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 1.500 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von höchstens 2.000 Mio. EUR hat.
  • Ein Großunternehmen ist ein Unternehmen, das nicht in eine der vorherigen Kategorien eingeordnet werden kann.

 

Comarch unterstützt E-Invoicing und E-Reporting als Partnerplattform für die elektronische Rechnungsstellung. Bei Fragen zu den internationalen Regularien stehen wir daher gern zur Verfügung.

 

Definiert im Dossier zu den externen Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung

Mehr über die E-Invocing-Verpflichtung in Frankreich

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

Zum E-Book
 

Presseanfragen

richten Sie bitte an:
presse@comarch.de