Die E-Reporting-Verpflichtung in Frankreich – B2C

Der Anwendungsbereich des B2C E-Reportings

In Frankreich ansässige, mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen werden zum E-Reporting von Transaktionen verpflichtet, die im B2C Bereich stattfinden, d. h. mit einer nicht steuerpflichtigen Person (meist ein privater Käufer – französisch, europäisch oder nicht-europäisch).

Es kann sich auch um außerhalb Frankreichs ansässige Lieferanten handeln, die in Frankreich steuerpflichtige Umsätze an nicht steuerpflichtige Personen tätigen (z. B. Fernverkäufe von Gegenständen im E-Commerce), es sei denn, dieser Unternehmer hat sich bei einer einheitlichen europäischen Anlaufstelle registrieren lassen.

Die Verpflichtung obliegt dem Lieferanten. Um seine Transaktionsdaten zu übermitteln, muss der Lieferant eine Plattform für die elektronische Abwicklung wählen oder die Plattform nutzen, die er im Rahmen des E-Invoicings gewählt hat. Die Wahl der Plattform ist frei: Der Lieferant kann das öffentliche Rechnungsportal (PPF) oder eine Partnerplattform für die Dematerialisierung (PDP) nutzen.

Beispiel: Eine französische Bekleidungsmarke verkauft in physischen Geschäften und über ihre Internetseite.

  • Fall 1: Der Lieferant stellt eine elektronische Rechnung im geforderten Format aus
  • Fall 2: Der Lieferant stellt eine Rechnung in einem anderen Format aus
  • Fall 3: Der Lieferant stellt keine Rechnung aus (z. B. Kassenbon)

 

Die Datenübermittlung durch den Lieferanten über die PPF

 

Die Übermittlung der Rechnung oder der Rechnungsdaten

1) Der Lieferant:

  • reicht seine Rechnungen im geforderten Format bei der PPF ein (Fall 1)
  • übermittelt die Daten seiner Rechnungen an die PPF (Fall 2)
  • übermittelt eine Zusammenfassung seiner Transaktionen an die PPF (Fall 3)

2) Die PPF:

  • übermittelt die Rechnungsdaten an die Steuerbehörde (Fall 1 und 2)
  • übermittelt die Transaktionsdaten seiner Rechnungen an die Steuerbehörde (Fall 3)

Die Übermittlung der Zahlungsdaten

1) Der Lieferant:

  • übermittelt eine Statusaktualisierung bei Zahlung der Rechnung (Fall 1)
  • meldet die Zahlung seiner Rechnungen an die PPF (Fall 2)
  • meldet die Zahlung seiner Transaktionen an PPF (Fall 3)

2) Die PPF übermittelt die Zahlungsdaten (in Bezug auf selbstabwickelnde Leistungen von Operationen) ohne Mehrwertsteuer auf Belastungen und ohne die Steuerbehörde

 

Die Übermittlung der Daten durch den Lieferanten über eine PDP

Die Übermittlung der Rechnung oder der Rechnungsdaten

1) Der Lieferant:

  • legt seine Rechnungen auf seiner PDP ab (Fall 1)
  • übermittelt seine Rechnungsdaten an seine PDP (Fall 2)
  • übermittelt seine Transaktionsdaten an seine PDP (Fall 3)

2) Die PDP:

  • übermittelt die Rechnungsdaten an die PPF (Fall 1 und 2)
  • übermittelt Transaktionsdaten an die PPF (Fall 3)

3) Die PPF:

  • übermittelt Rechnungsdaten an die Steuerbehörde (Fall 1 und 2)
  • übermittelt Transaktionsdaten (über Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer auf Lastschriften und ohne Reverse Charge) an die Steuerbehörde (Fall 3)

 

Die Übermittlung der Zahlungsdaten

1) Der Lieferant:

  • übermittelt bei der Zahlung der Rechnung eine Statusaktualisierung (Fall 1)
  • meldet die Zahlung seiner Rechnungen an seine PDP (Fall 2)
  • meldet die Zahlung seiner Transaktionen an seine PDP (Fall 3)

2) Die PDP übermittelt die Zahlungsdaten an die PPF

3) Die PPF übermittelt die Zahlungsdaten (in Bezug auf Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer auf Belastungen und ohne Reverse-Charge-Transaktionen) an die Steuerbehörde

 

Die nächsten Schritte

Weitere Festlegungen durch die Französische Regierung in Bezug auf E-Reporting folgen. Im März 2022 ist eine neue Version der externen Spezifikationen geplant. Darüber hinaus soll im April 2022 die nächste Bekanntmachung stattfinden.

 

Definiert im Dossier zu den externen Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung

Mehr zu der E-Reporting-Verpflichtung im Allgemeinen erfahren Sie hier und in Bezug auf den internationalen B2B-Bereich hier.

 

Comarch unterstützt E-Invoicing und E-Reporting als Partnerplattform für die elektronische Rechnungsstellung. Bei Fragen zu den internationalen Regularien stehen wir daher gern zur Verfügung.

 

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