Polen legt Startdatum für KSeF-Pflicht fest: E-Invoicing ab Februar 2026 verpflichtend

Das polnische Finanzministerium (MoF) hat offiziell bestätigt, dass die landesweite E-Invoicing-Pflicht über das Nationale System für elektronische Rechnungen KSeF am 1. Februar 2026 für große Steuerzahler beginnen wird. Die Ankündigung erfolgte zusammen mit einem überarbeiteten Gesetzesentwurf und einer aktualisierten Roadmap für die Umsetzung, die durch Rückmeldungen aus früheren Konsultationen geprägt wurden. Zu diesen Änderungen hat das Finanzministerium (MoF) ebenfalls öffentliches Feedback entgegengenommen.

Wichtige Fristen zur Umsetzung

  • 1. Februar 2026: Große Steuerzahler mit einem Umsatz im Jahr 2024 von über 200 Millionen PLN (ca. 46 Millionen EUR)
  • 1. April 2026: Alle anderen Steuerzahler, ausgenommen digital ausgeschlossene Kleinunternehmen
  • 1. Januar 2027: Digital ausgeschlossene Steuerzahler, mit Schwellenwerten bis zu 450 PLN pro Rechnung (ca. 105 EUR) oder 10.000 PLN pro Monat (ca. 2.350 EUR)

Bevorstehende Meilensteine

  • Juni 2025: Veröffentlichung des aktualisierten Schemas FA_VAT (3) und der API-Spezifikationen für KSeF 2.0
  • Juli 2025: Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
  • 30. September 2025: Start des öffentlichen API-Tests in einer Sandbox-Umgebung
  • November 2025: Testversion der KSeF-App 2.0 und Aktivierung des Downloads von Zertifikaten
  • Februar 2026: Vollständige Produktionsfreigabe der KSeF-App 2.0
     

Zusätzliche Maßnahmen auf Ende 2026 verschoben

Bis zum 31. Dezember 2026 werden die folgenden Maßnahmen in Kraft treten:

  • Rechnungen aus Registrierkassen und Kassenbelege mit NIP werden als Rechnungen behandelt
  • Verpflichtung zur Abdeckung kleiner Transaktionen durch KSeF
  • Strafen bei Nichteinhaltung
  • Pflicht zur Angabe von KSeF-Nummern bei Überweisungen von Umsatzsteuerzahlern

Weitere Aktualisierungen bezogen auf KSeF

Offline24-Modus und QR-Code-Updates

Ein neuer Offline24-Modus wird es ermöglichen, QR-codierte Rechnungen offline zu erstellen, wobei die Übermittlung an KSeF am nächsten Werktag erfolgen muss. Online- und Offline-QR-Codes werden in ein einheitliches Format überführt.

Strukturierte Anhänge und Zertifikate

Elektronische Rechnungen werden strukturierte Anhänge unterstützen, beginnend mit dem Schema FA_VAT (3), eingereicht über den Online-Service e-Tax Office. Ab dem 1. November 2025 können Unternehmen Zertifikate für Rechnungsaussteller beantragen – erforderlich für die Offline24-Funktionalität.

VAT_RR-Rechnungen

VAT_RR-Rechnungen werden ab dem 1. April 2026 optional über KSeF möglich sein, wodurch landwirtschaftlichen Umsatzsteuerzahlern zusätzliche Vorbereitungszeit eingeräumt wird.

 

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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