Norwegen schlägt schrittweise Einführung der obligatorischen E-Rechnung und digitalen Buchführung für B2B-Transaktionen vor

Das norwegische Finanzministerium hat eine Konsultationsnotiz veröffentlicht, in der eine gestaffelte Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Buchführung für Unternehmen mit Buchführungspflicht in Norwegen vorgeschlagen wird. Die geplante Reform soll 2028 beginnen und zielt darauf ab, finanzielle Prozesse zu modernisieren, die Steuereinhaltung zu verbessern und die Übereinstimmung mit den digitalen EDI Standards der EU sicherzustellen.

Zentrale Elemente des Vorschlags

In einer am 1. Juli 2025 veröffentlichten Konsultationsnotiz skizzierte das Ministerium Pläne zur Umsetzung von zwei primären Anforderungen:

  • obligatorische digitale Buchführung
  • obligatorische B2B-E-Rechnungsstellung


Diese Verpflichtungen würden für alle Unternehmen gelten, die den norwegischen Buchführungsvorschriften unterliegen, einschließlich sowohl norwegischer als auch ausländischer Unternehmen, die unter solche Anforderungen fallen. Ausländische Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, norwegische Bücher zu führen, können sich dafür entscheiden, freiwillig E-Rechnungen auszustellen. Die Verpflichtung gilt nicht für Exportgeschäfte, bei denen norwegische Unternehmen ausländische Kunden fakturieren.

 

E-Rechnungsformat und technische Anforderungen

Das Ministerium schlägt EHF Version 3.0 als verpflichtenden E-Rechnungsstandard vor. Dieser basiert auf Peppol BIS und entspricht der europäischen Norm EN 16931. Unternehmen, die unter die Verpflichtung fallen, müssten sich im nationalen norwegischen E-Rechnungsverzeichnis ELMA registrieren, um einen ordnungsgemäßen Rechnungsaustausch sicherzustellen.

Umsetzungszeitplan

  • Januar 2028: Verpflichtung zur Versendung von E-Rechnungen beginnt für alle betroffenen Unternehmen.
  • Januar 2030: Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen und zur Führung digitaler Buchhaltung tritt in Kraft.
     

Ausnahmen und Sonderregelungen

Bestimmte Kategorien sollen von der Verpflichtung ausgenommen oder teilweise entlastet werden:

  • Einzelunternehmen ohne Buchführungspflicht und mit einem Jahresumsatz unter 50.000 NOK wären von der Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ausgenommen und müssten diese nur versenden, wenn ihr System dies unterstützt.
  • Konkursmassen
  • B2C- und Bargeschäfte
  • Finanzinstitute, Versicherungsanbieter und Pensionsfonds könnten besonderen Regelungen unterliegen.
     

Öffentliche Konsultation und Feedback

Interessengruppen sind eingeladen, bis zum 31. Oktober 2025 Feedback zu dem Vorschlag über die offizielle Website der norwegischen Regierung einzureichen. Das Ministerium ermutigt insbesondere die vorgesehenen Konsultationsstellen, Beiträge zu leisten, um die nächsten Phasen der regulatorischen Entwicklung zu steuern.

 

Nächste Schritte

Das Ministerium betont, dass ein gestaffelter Ansatz wesentlich ist, um den Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, sich an die neuen Verpflichtungen anzupassen. Bei Nichteinhaltung könnten Sanktionen verhängt werden; die vollständigen Details sollen jedoch in nachfolgenden Vorschriften behandelt werden.

Dieser Vorschlag ist Teil der breiteren Bemühungen Norwegens, Effizienz zu steigern, die fiskalische Transparenz zu stärken und die nationalen Praktiken mit der ViDA-Initiative (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) der EU für digitale Berichterstattung und Kontrolle in Einklang zu bringen.

Es gibt noch mehr, dass Sie über die E-Rechnung in Norwegen wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften.

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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