Making Tax Digital („MTD“) – Digitale Steuer als E-Invoicing-Vorbote im Vereinigten Königreich

Digitale Steuerzahlung ist seit dem 01. April 2022 auch in England, Schottland, Wales und Nordirland verpflichtend. In welchen Fällen diese Regelung greift und welche weiteren Bestimmungen Sie zu diesem Thema kennen sollten, finden Sie in der folgenden Zusammenfassung aufgelistet.

Making Tax Digital (kurz „MTD“) ist der Name eines digitalen Steuersystems, das bereits am 01. April 2019 im Vereinigten Königreich eingeführt wurde. Neben ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen erhofft man sich von MTD vor allem Erleichterungen für Unternehmensinhaber und Buchhalter. MTD verpflichtet unter anderem zur Steuerzahlung über entsprechende Onlinedienste. Die britische Steuerbehörde HMRC gab an, auf diese Weise zu einer der digital fortschrittlichsten Einrichtungen ihrer Art werden zu wollen.

Bei MTD handelt es sich zwar nicht mehr um eine neue Lösung, doch bis April dieses Jahres war ihre Nutzung nur für Unternehmen verpflichtend, deren Jahresumsatz die im Königreich geltende Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle von 85.000 £ übersteigt.  Ab 1. April 2022 weitet die HMRC diese Verpflichtung auf sämtliche im Vereinigten Königreich umsatzsteuerlich registrierten Steuerzahler aus – unabhängig von deren Umsatz. Die Behörde geht davon aus, dass von diesen Änderungen circa 1,1 Mio. Betriebe betroffen sind.

Ab April 2022 ist MTD für VAT im Vereinigten Königreich allgemein verpflichtend, was bedeutet, dass die Buchführung digital zu erfolgen hat und Umsatzsteuererklärungen der HMRC im JSON-Format über eine MTD-Schnittstelle zu übermitteln sind. Zudem wird jede Geschäftstransaktion in Echtzeit durch die Behörde geprüft, um Steuerbetrug zu unterbinden.

Laut den Richtlinien der HMRC müssen folgende Aufzeichnungen digital erfolgen:

  • Name, Adresse und USt-Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Besteuerungsverfahren
  • Umsatzsteuer auf verkaufte Waren und Dienstleistungen
  • Umsatzsteuer auf erhaltene Waren und Dienstleistungen
  • Anpassungen von Steuererklärungen
  • „Lieferzeitpunkt“ und „Lieferwert“ (Wert exklusive Umsatzsteuer) aller Käufe und Verkäufe.
  • Berechneter Umsatzsteuersatz
  • Reverse-Charge-Transaktionen
  • Bruttotageseinnahmen (Einzelhandel)

 

Die Digitalisierung der Steuerunterlagen wird durch ein kompatibles Softwarepaket sowie durch anderweitige Softwareprodukte, die an die HMRC-Systeme angebunden werden können, erleichtert. Unternehmen, die für die Buchführung und die Übermittlung ihrer Umsatzsteuererklärungen gleich mehrere Softwarepakete einsetzen, müssen diese miteinander verknüpfen.

Um die Compliance-Anforderungen im Bereich E-Invoicing im Vereinigten Königreich zu erfüllen, müssen Sie keinen großen Arbeitsaufwand leisten. Comarch als globaler E-Invoicing-Anbieter kann Sie bei der Erfüllung der Vorgaben unterstützen. Unser Recht- und Compliance-Expertenteam kümmert sich in über 60 Ländern weltweit um Ihre Angelegenheiten, sodass Sie jederzeit davon ausgehen können, dass Ihre Rechnungen rechtskonform gemäß den jeweiligen Bestimmungen ausgetauscht werden.

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