Spanien verschiebt Veri*factu-Compliance-Fristen für Steuerpflichtige

Die spanische Steuerverwaltung hat die verbindlichen Umsetzungsfristen der Veri*factu-Regelung, die die technischen Standards für Rechnungsstellungssoftware von Unternehmen und Selbständigen regelt, offiziell verschoben. Dieser Rahmen ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Modernisierung der digitalen Rechnungsstellung und zur Förderung größerer Transparenz bei Geschäftstransaktionen.

Verlängerte Compliance-Fristen

Der überarbeitete Zeitplan wurde durch das Königliche Dekret 254/2025 eingeführt, das das Königliche Dekret 1007/2023 ändert, und am 2. April 2025 im Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlicht. Das Dekret legt aktualisierte Fristen für verschiedene Kategorien von Steuerpflichtigen fest:

  • Körperschaftsteuerpflichtige haben nun bis zum 1. Januar 2026 Zeit zur Umsetzung – die vorherige Frist vom 1. Juli 2025 wurde damit um sechs Monate verschoben.
  • Alle anderen Steuerpflichtigen müssen die Anforderungen bis zum 1. Juli 2026 erfüllen.
    Softwareentwickler und -anbieter, die mehrjährige Wartungsverträge abgeschlossen haben, die vor Beginn der neunmonatigen Vorbereitungsfrist unterzeichnet wurden, erhalten ebenfalls eine verlängerte Frist bis zum 1. Januar 2026.
  • Die Verlängerung wird auf die regulatorische Komplexität bei der Finalisierung des Gesetzes zurückgeführt sowie auf die verspätete Veröffentlichung der Ministerialverordnung HAC/1177/2024, die erst am 17. Oktober 2024 erschien. Diese Verordnung legt die technischen, funktionalen und inhaltlichen Kriterien fest, auf die im Königlichen Dekret 1007/2023 Bezug genommen wird.

Durch die Verschiebung der Durchsetzungsdaten möchten die Behörden Unternehmen und Softwareanbietern eine reibungslosere Anpassungsphase an die neuen Anforderungen ermöglichen.

Von der Verpflichtung ausgenommene Steuerpflichtige

Steuerpflichtige, die bereits das System der Sofortigen Informationslieferung (SII) für die Mehrwertsteuer-Meldungen nutzen, sind von der Veri*factu-Verpflichtung ausgenommen, da ihre bestehenden Plattformen in Bezug auf Datenintegrität und Verlässlichkeit als konform gelten. Dieselbe Ausnahme gilt für Rechnungen, die für Geschäftsvorgänge ausgestellt werden, die aufgrund zwingender Vorschriften vom Empfänger oder einem Dritten dokumentiert werden.

Es gibt noch mehr, was Sie über die elektronische Rechnungsstellung in Spanien wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden EDI-Vorschriften.

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