Europäischer Rat verabschiedet Paket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)

Am 11. März hat der Europäische Rat das Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) offiziell gebilligt – ein Regelwerk zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems (VAT) der EU für das digitale Zeitalter, das erstmals am 8. Dezember 2022 vorgestellt wurde.
Das Paket zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und die Verwaltungsbelastung für Unternehmen zu verringern.
Wichtige Änderungen im Mehrwertsteuersystem
Das neue Paket umfasst eine Richtlinie, eine Verordnung und eine Durchführungsverordnung, die Änderungen in drei Bereichen des Mehrwertsteuersystems einführen.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Vollständige Digitalisierung der Mehrwertsteuer-Meldepflichten für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, bis 2030
- Verpflichtung für Online-Plattformen, die Mehrwertsteuer auf kurzfristige Unterkünfte und Personenbeförderungsdienste zu entrichten – in den meisten Fällen, in denen einzelne Dienstleister keine Mehrwertsteuer erheben
- Verbesserungen der One-Stop-Shops Online-Systeme für die Mehrwertsteuer, die Unternehmen helfen sollen, kostspielige Mehrwertsteuerregistrierungen in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig sind, zu vermeiden
Die Umsetzung von ViDA
Das ViDA-Paket tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Während die Verordnungen unmittelbar gelten, muss jeder Mitgliedstaat die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
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