EU führt elektronisches Mehrwertsteuerbefreiungszertifikat ein

Der Rat hat neue Rechtsvorschriften gebilligt, die die Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung vorsehen und damit das traditionelle papierbasierte System ersetzen. Der neue Nachweis wird ab Juni 2025 verpflichtend und stellt einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung der Mehrwertsteuerverwaltung in der gesamten Europäischen Union dar.

Übergangszeitraum bis 2032

Diese Reform ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung. Der Umstieg auf die digitale Bescheinigung soll die Effizienz steigern, die Kosten senken und das Management der Mehrwertsteuerbefreiung sowohl für Unternehmen als auch für Steuerbehörden vereinfachen.

Obwohl die elektronische Bescheinigung der neue Standard sein wird, können die Mitgliedstaaten bis 2032 weiterhin Papierbescheinigungen oder bestehende digitale Systeme verwenden. Um einen reibungslosen Übergang zu unterstützen, wird die Europäische Kommission mit den nationalen Regierungen bei der technischen Umsetzung zusammenarbeiten.

Wichtige gesetzgeberische Meilensteine

  • 8. Juli 2024 – Erster Vorschlag der Europäischen Kommission
  • 13. November 2024 – Stellungnahme des Europäischen Parlaments
  • 10. Dezember 2024 – Politische Einigung erzielt
  • 2025 – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU

Europäisches Parlament genehmigt ViDA-Vorschlag

Am 12. Februar 2025 hat das Europäische Parlament den Vorschlag "VAT in the Digital Age" (ViDA) gebilligt und damit einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Steuerreformen innerhalb der Europäischen Union gemacht. Der Vorschlag wurde mit großer Mehrheit angenommen: 589 Stimmen dafür, 52 dagegen und 10 Enthaltungen. Der Gesetzesentwurf wartet nun auf die formelle Ratifizierung durch den Europäischen Rat, die voraussichtlich im März 2025 erfolgen wird.

Wichtige Bestimmungen von ViDA

Der ViDA-Vorschlag umfasst drei Hauptsäulen, die darauf abzielen, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerverwaltung in den EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen:

  • E-Invoicing und digitale Echtzeit-Berichterstattung
  • Einmalige Mehrwertsteuerregistrierung
  • Aktualisierte Vorgaben für die Plattformwirtschaft

Eine der bedeutendsten Änderungen ist der Übergang zum verpflichtenden E-Invoicing und E-Reporting. Nach der Ratifizierung werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, E-Invoicing für inländische Transaktionen vorzuschreiben, ohne dass zuvor eine Genehmigung der EU erforderlich ist. Ab 2030 wird die elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Transaktionen verpflichtend sein, wobei die vollständige Harmonisierung für Mitgliedstaaten mit bestehenden Modellen der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) für 2035 vorgesehen ist.

Es gibt noch mehr, was Sie über globale Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und bevorstehenden E-Invoicing-Pflichten.

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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