Deutschland aktualisiert Umsatzsteuerregelungen für Kleinunternehmen im Einklang mit EU-Richtlinie 2020/285

Am 18. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen neue Regelungen für Kleinunternehmen eingeführt, um die nationalen Vorschriften an die EU-Richtlinie 2020/285 anzupassen. Diese Änderungen sind in den Neufassungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sowie im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) enthalten und seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Umsatzsteuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Leistungen

Im Rahmen der aktualisierten Regelungen können sich Kleinunternehmen in Deutschland nun von der Umsatzsteuer auf Verkäufe in andere EU-Mitgliedstaaten befreien lassen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an dem besonderen Meldeverfahren gemäß § 19a UStG, das durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) betreut wird.

Auch Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Staaten können sich für eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG für innerhalb Deutschlands erbrachte Leistungen qualifizieren, sofern sie die in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Angepasste Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzgrenzen für die Einstufung als umsatzsteuerbefreites Kleinunternehmen wurden angehoben. Ein Unternehmen qualifiziert sich nun, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 EUR bleiben wird.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Recht auf Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung unverändert bleibt. Kleinunternehmen können freiwillig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und sich dafür entscheiden, wie größere Unternehmen am regulären Umsatzsteuersystem teilzunehmen.

Weitere Informationen zur E-Rechnung in Deutschland

Die aktuellen Anpassungen zeigen deutlich, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland weiterentwickeln. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Neuerungen und geplante Vorschriften rund um das Thema E-Invoicing – informieren Sie sich jetzt umfassend über die aktuellen Entwicklungen und zukünftigen Anforderungen.

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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