Belgien ändert den Steuerpflichtigenkreis für das kommende E-Invoicing-Mandat

Belgien hat die Liste der Steuerpflichtigen angepasst, die ab dem 1. Januar 2026 den verpflichtenden B2B-E-Invoicing-Vorschriften des Landes unterliegen werden.

Wie auf dem E-Invoicing-Portal des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen (FPS) dargelegt, gilt das Mandat nicht mehr für in Belgien mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen, die jedoch nicht in Belgien ansässig sind und keine feste Niederlassung im Land haben.

Infolgedessen wird sich die kommende E-Invoicing-Verpflichtung hauptsächlich auf Unternehmen konzentrieren, die für die Mehrwertsteuer registriert sind und eine feste Niederlassung in Belgien haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen für das Mandat 2026 gelten, jedoch im Hinblick auf die nahezu Echtzeit-Meldepflichten, deren Einführung für 2028 erwartet wird, erneut überprüft werden könnten.

Es gibt noch mehr, was Sie über E-Invoicing in Belgien wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften.

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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