Lettland eröffnet öffentliche Konsultation zum Entwurf der Kabinettsverordnung über E-Rechnung

Lettland hat eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf der Kabinettsverordnung über den Austausch und die Meldung strukturierter elektronischer Rechnungen gestartet. Die Konsultation lief vom 9. bis zum 23. Juni 2025 und bezog sich auf die jüngsten Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes des Landes.

 

Überblick über die Verordnung

Der Entwurf der Verordnung – mit dem Titel „Verfahren zur Organisation und Umsetzung des Umlaufs strukturierter elektronischer Rechnungen und zur Übermittlung strukturierter elektronischer Rechnungsdaten an den Staatlichen Steuerdienst (SRS)“ – definiert die wichtigsten Anforderungen für verpflichtende E-Rechnung und Datenmeldung an den Staatlichen Steuerdienst (SRS).

 

Optionen für den E-Rechnungsaustausch

Handelspartner können sich auf eine oder mehrere der folgenden Methoden zum Austausch von E-Rechnungen einigen:

  • Nationale E-Adresse (e-adrese)
  • Dienstleister
  • Andere Übertragungskanäle, wie EDI oder E-Mail
  • E-Rechnungs-Meldung an den SRS

Rechnungsdaten müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem die Rechnung an den Käufer gesendet wurde, an den SRS übermittelt werden, und zwar über eine der folgenden Möglichkeiten:

  • Nationale E-Adresse (e-adrese)
  • Integrierte Lösung über einen Dienstleister
  • Manuelles Hochladen über das Elektronische Erklärungssystem des SRS
  • Für E-Rechnungszustellung und -meldung sollte derselbe Kanal verwendet werden. Wenn andere Kanäle für die Verteilung genutzt werden, müssen die Daten über das Elektronische Erklärungssystem des SRS hochgeladen werden.

Format-Anforderungen

E-Rechnungsdaten müssen im strukturierten EDI XML-Format übermittelt werden, entweder im UBL-2.1- oder im Peppol-BIS-Billing-3.0-Format, konform mit den EU-Normen LVS EN 16931-1:2017 und LVS CEN/TS 16931-2:2017.

 

Zeitplan für die Umsetzung

  • 1. Januar 2026: Verpflichtende E-Rechnung und Meldung für B2G-, G2G- und G2B-Transaktionen
  • 1. Januar 2026: Freiwillige B2B-E-Rechnungs-Meldung für Privatunternehmen über integrierte Lösungen
  • 1. Januar 2028: Verpflichtende E-Rechnung und Meldung für B2B-Transaktionen
    Unternehmen, die an der Konsultation teilnehmen möchten, können dies über die offizielle Website der Staatskanzlei (Valsts Kanceleja) tun.

Es gibt noch mehr, dass Sie über E-Rechnung in Lettland wissen sollten – informieren Sie sich über die neuen und kommenden Regelungen.

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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