Italien verlängert das B2C-Verbot für elektronische Gesundheitsrechnungen bis 2025

Italien hat das Verbot zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen für B2C-Gesundheitsdienstleistungen offiziell bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Diese Verlängerung erfolgt im Rahmen des Milleproroghe-Dekrets 2025, das in das Gesetz Nr. 15/2025 umgewandelt wurde, und gilt für Gesundheitsdienstleister, die verpflichtet sind, Daten an das Gesundheitskartensystem (Sistema Tessera Sanitaria) zu übermitteln.

Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, die direkt an Endverbraucher von Ärzten, Zahnärzten, privaten Gesundheitseinrichtungen und anderen Gesundheitsfachkräften erbracht werden. Die Entscheidung spiegelt anhaltende Bedenken hinsichtlich des Patientendatenschutzes und der Einhaltung der DSGVO wider, da die Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten über Italiens E-Rechnungsplattform, das Sistema di Interscambio, Sicherheitsrisiken mit sich bringt.

Durch die Beibehaltung dieser Ausnahme setzt Italien weiterhin den Schwerpunkt auf den Datenschutz, während es gleichzeitig den breiteren Vorstoß zur digitalen Rechnungsstellung ausbalanciert.

Es gibt noch mehr, das Sie über die elektronische Rechnungsstellung in Italien wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften:

Mehr zu E-Invoicing in Italien

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

Zum E-Book
 

Presseanfragen

richten Sie bitte an:
presse@comarch.de