E-Invoicing-Pflicht für B2B-Bereich in Frankreich

Frankreich führt eine umfassende Reform zur Modernisierung seines Rechnungsstellungssystems durch. Diese Verordnung ersetzt herkömmliche Papierrechnungen und PDF-Rechnungen durch einen obligatorischen digitalen Prozess für alle Unternehmen, die der französischen Mehrwertsteuer unterliegen.

Die Hauptziele der französischen Regierung (DGFIP) sind:

  • Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und Verbesserung der Steuerkonformität.
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen.
  • Gewinnung von Echtzeit-Einblicken in die nationale Wirtschaft.

Diese Reform führt neue Verpflichtungen für die elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung ein, die nach einem spezifischen neuen Übermittlungsmodell funktionieren.

Comarch E-Invoicing hat offiziell die Akkreditierung als zertifizierte Plattform (PA – Plateforme Agréée) von der französischen Steuerbehörde erhalten. Die französische Steuerbehörde DGFiP führt Comarch in der offiziell veröffentlichten Liste der „plateformes agréées“.

E-Invoicing in Frankreich auf einen Blick

Ende Februar 2026:

→ Pilotphase: Zertifizierte Plattformen (PAs) und ihre Kunden können live in der Produktionsumgebung mit Produktionsdaten E-Rechnungs- und E-Reporting-Abläufe testen.

1. September 2026:*

→ Empfangspflicht: Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
→ Ausstellungspflicht: Große (GE) und Unternehmen mittlerer Größe (ETI) müssen E-Rechnungen und E-Reports ausstellen.

1. September 2027:*

→ Ausstellungspflicht: Die Verpflichtung, E-Rechnungen und E-Reports auszustellen, erstreckt sich auf kleine & mittlere Unternehmen (PME) sowie Kleinstunternehmen.

*Die französische Regierung hat darauf hingewiesen, dass die Fristen im September für die Jahre 2026 und 2027 um ein Quartal auf Dezember des jeweiligen Jahres verschoben werden könnten.

Dies ist die Verpflichtung, strukturierte elektronische Rechnungen für alle inländischen B2B-Transaktionen im Rahmen der Reform auszustellen und zu empfangen.

  • Dies gilt nur für Transaktionen zwischen zwei in Frankreich ansässigen Unternehmen.
  • Einfache PDF-Rechnungen, die per E-Mail versendet werden, sind nicht länger konform.

Dies ist die Verpflichtung, Daten aus Transaktionen, die nicht unter die elektronische Rechnungsstellung fallen, sowie in bestimmten Fällen Zahlungsdaten digital zu melden.

  • Dies umfasst B2C-Transaktionen (Verkäufe an Privatpersonen).
  • Es gilt auch für alle internationalen B2B-Transaktionen (Verkäufe und Käufe).

Dies ist der verbindliche Rahmen für die Datenübermittlung. Unternehmen können Rechnungen nicht mehr direkt untereinander versenden. Alle elektronischen Rechnungen und Berichte müssen über eine zertifizierte Plattform (Plateforme Agréée) ausgetauscht werden, die Daten mit dem PPF austauschen kann.

  • PPF (Portail Public de Facturation): Das öffentliche Rechnungsportal, das das zentrale Verzeichnis verwaltet, konzentriert Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten sowie Informationen zum Status der Rechnungsbearbeitung (Lebenszyklus) und übermittelt diese Daten an die Steuerverwaltung in Frankreich.
  • Zertifizierte Plattform (Plateforme Agréée): Ein Dienstleister wie Comarch, der von der französischen Verwaltung zertifizierte Dienstleistungen zur Entmaterialisierung von Rechnungen anbietet. Nur zertifizierte Plattformen sind berechtigt, elektronische Rechnungen direkt an Empfänger zu übermitteln und Daten an das öffentliche Rechnungsportal (PPF) zu senden. Sie tauschen Rechnungsdaten, E-Reporting, Status und Verzeichnisinformationen mit anderen zertifizierten Plattformen, mit dem Verkäufer oder Käufer (je nach ihrer Rolle) und mit dem PPF aus. 

Um sich einen detaillierteren Überblick über die E-Invoicing- und E-Reporting-Pflicht in Frankreich zu verschaffen, lesen Sie unsere Artikelserie.

Für wen gilt die Verpflichtung?

Großunternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind

Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro und einer Bilanzsumme von über 2 Milliarden Euro.

Mittelgroße Unternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind

Unternehmen, die nicht als KMU gelten und zwischen 250 und 5.000 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von weniger als 1,5 Milliarden Euro oder eine Bilanzsumme von weniger als 2 Milliarden Euro haben.

KMU & Mikrounternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind

KMU: Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

Mikrounternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro.

Übermittlung von E-Rechnungen

Unternehmen müssen eine Plattform für den elektronischen Rechnungsaustausch wählen:

Die PDP (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, Partnerplattform zur Digitalisierung) fungiert als vertrauenswürdige Drittpartei und übernimmt Umwandlung, Prüfung und Versand der Rechnungen an die französische Steuerbehörde.

Als PPF (Portail Public de Facturation, öffentliches Rechnungsportal) wird eine neue Version von Chorus Pro dienen; kleine Unternehmen sollten in der Lage sein, Chorus Pro als manuelle Plattform für den elektronischen Rechnungsaustausch zu verwenden. Aktuell kommt Chorus Pro bei B2G-Transaktionen für die Ausstellung, die Übermittlung und den Empfang elektronischer Rechnungen durch Behörden zum Einsatz. Das System soll jedoch um Funktionen zur Verwaltung von B2B-E-Invoicing und -E-Reporting erweitert werden.

In Comarch finden Sie einen Partner, der dank der Teilnahme an den Konsultationen der Regierung stets auf dem aktuellen Stand ist und alle PDP-Anforderungen erfüllt.

Die Abläufe

Beschreibung des Y-Modells

Rechnungsübermittlung:

  1. Der Lieferant legt seine Rechnung auf seiner PDP ab.
  2. Die PDP des Lieferanten übermittelt die Rechnung an die PDP des Käufers.
  3. Die PDP des Lieferanten übermittelt die Rechnungsdaten an das PPF.
  4. Der PDP des Käufers sendet den aktualisierten Rechnungsstatus an den PDP des Lieferanten.
  5. Das PPF leitet die Rechnungsdaten an die Steuerbehörde weiter.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Um zukünftig Rechnungen senden und empfangen zu können ist es notwendig, einen als PDP zertifizierten E-Invoicing-Dienstleister auszuwählen.
Bei Fragen zur Zertifizierung, treten Sie gern mit unseren Beratern in Kontakt:

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Welche weiteren Veränderungen stehen bevor?

  • Eingescannte Rechnungen oder PDF-Rechnungen, die per E–Mail versendet werden, gelten unter dem neuen System nicht länger als elektronische Rechnungen. Wer noch immer Rechnungen in Papierform oder als PDF verschickt, wird diese zunächst weiterhin in diesem Format (Papier, PDF) an die Partnerplattform oder das öffentliche Portal bereitstellen dürfen, wo die Rechnungen in ein elektronisches Format umgewandelt und anschließend an den Empfänger übermittelt werden. Eine E-Rechnung muss eine Mindestmenge an Daten in einem strukturierten Format enthalten.
  • Lieferanten können ihren Kunden kein Format für den elektronischen Rechnungsaustausch aufzwingen. Jedes Unternehmen kann seine Empfangsplattform frei wählen (es kann auch die gleiche Plattform wie für die Rechnungsausstellung verwendet werden), je nachdem, welche Formate am besten geeignet sind. Es wird eine Mindestauswahl an Formaten geben, die von allen Partnerplattformen unterstützt werden, sodass die Möglichkeit des Austauschs von E-Rechnungen zwischen verschiedenen Plattformen gewährleistet ist.
  • Unternehmen, für die demnächst die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung an ihre Geschäftskunden (B2B) in Kraft tritt, werden hierfür eine Partnerplattform oder das öffentliche E-Invoicing-Portal nutzen müssen, von wo aus die elektronischen Rechnungen schließlich an die Plattform des Kunden gesendet werden. Der direkte E-Mail-Versand von Rechnungen an Kunden wird somit abgeschafft.

Comarch als zertifizierte Plattform

Comarch SA ist von der französischen Steuerbehörde offiziell als Plateforme Agréée (zertifizierte Plattform) zertifiziert.

Dieser offizielle Status bestätigt, dass Comarch ein vertrauenswürdiger Partner ist, der vollständig berechtigt ist, als zertifizierte Plattform (Plateforme Agréée) für das Mandat 2026 zu agieren. 

Mehr erfahren

 

Möchten Sie mehr erfahren?

Falls Ihr Unternehmen in Frankreich ansässig ist oder dort über Niederlassungen verfügt, sollten Sie jetzt Ihr Abrechnungs- und Steuersystem auf die neuen Anforderungen vorbereiten und so Ihre Rechnungsprozesse vereinfachen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit einem unserer Experten auf, um mehr zu erfahren.

Kontakt aufnehmen

Ihre Anforderungen und Fragen an die französische Regierung

In öffentlichen Konsultationen sowie in direktem Kontakt mit den Behörden meldet Comarch Anforderungen von Unternehmen zum E-Invoicing an die französische Regierung. Außerdem übernimmt Comarch die Klärung von

Kundenbeispiele für Sonderfälle in Frankreich:

Nutzung eines Rechnungs-Clearing-Dienstleisters

Alle Eingangsrechnungen des Unternehmens werden an einen Dienstleister gesendet, welcher die Rechnungen zunächst prüft und dann bestätigt weiterleitet. Es galt daher herauszufinden, ob auch der Dienstleister zur Meldung an die Behördenplattform verpflichtet sind bzw. welche Parteien konkret von der Pflicht betroffen sind.

Nutzung einer WebEDI-Lösung

Viele Unternehmen nutzen eine WebEDI-Lösung, um Rechnungen an kleinere Kunden zu senden oder von kleinen und mittelständigen Lieferanten zu empfangen, wenn sich eine Schnittstellenanbindung nicht lohnt. Die Anzahl der WebEDI-Nutzer bzw. der ausgetauschten Dokumente im Monat liegt dabei häufig im vierstelligen Bereich. Stellvertretend für den Kunden hat Comarch daher mit der französischen Regierung geklärt, inwiefern diese Systeme weiterhin genutzt werden können.

Hat Ihr Unternehmen konkrete Anpassungswünsche zum E-Invoicing in Frankreich? Teilen Sie uns diese gern mit und zählen Sie auf unsere Unterstützung.

Anforderungen mitteilen

Wie kann Comarch Sie unterstützen?

Comarch erfüllt die spezifischen E-Invoicing-Anforderungen zahlreicher Länder, darunter Italien (SDI) und Polen (KSeF), deren E-Invoicing-Modell dem für Frankreich geplanten sehr ähnlich ist, sowie Indien (GST), Saudi-Arabien (ZATCA) und viele weitere.

Comarch E-Invoicing ist eine leistungsfähige, umfassende Lösung, die den sicheren und hocheffizienten Dokumentenaustausch mit all Ihren Geschäftspartnern und Kunden ermöglicht. Entwickelt mit Blick auf die fortlaufenden Herausforderungen der digitalen Transformation, erfüllt die Plattform die aktuellen Vorschriften und Standards der Datenübertragung.

Auch dank des Fachwissens und der Erfahrung, die wir u. a. bei der Zusammenarbeit mit in Frankreich tätigen Unternehmen gesammelt haben, können wir Ihrem Unternehmen den einfachen und sicheren Austausch elektronischer Rechnungen ermöglichen.

Vorteile durch Comarch E-Invoicing:

  • Schneller und sicherer Datenaustausch
  • Pünktliche Zahlungen
  • Geringere Kosten für die manuelle Rechnungsabwicklung und die Bearbeitung von Papierrechnungen
  • Weniger Fehler in den Rechnungsprozessen
  • Optimierung von Abrechnungsprozessen und Rechnungsverwaltung
  • Beitrag zum Klimaschutz

Verbessern auch Sie Ihre Dateneffizienz!

Comarch verfügt über langjährige Erfahrung in der Bereitstellung innovativer IT-Produkte und -Dienstleistungen für effizientes Dokumentenmanagement sowie für die Automatisierung verschiedener Lieferkettenprozesse.

Schauen Sie sich einige unserer Erfolgsgeschichten an um zu erfahren, was unsere Kunden durch den Einsatz von Comarch EDI, E-Invoicing (auch in der Cloud), MDM und Distribution Management erreicht haben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu E-Invoicing & E-Reporting in Frankreich

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