E-Invoicing-Pflicht für B2B-Bereich in Frankreich

Bislang erfolgt die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Frankreich auf freiwilliger Basis und ist deshalb auch noch nicht allzu streng reguliert. So ermöglicht das Post-Audit-Modell, auch Y-Modell genannt, aktuell noch die Compliance-Prüfung von Rechnungen im Anschluss an deren Ausstellung.

Dies soll sich jedoch demnächst ändern. Bald sollen sämtliche Rechnungen nach einem einheitlichen Verfahren ausgestellt werden, dass gemeinhin unter der Bezeichnung Clearance bekannt ist. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengetragen.

E-Invoicing in Frankreich auf einen Blick

Seit dem 1. Januar 2020 sind Unternehmen in Frankreich verpflichtet, ihre Rechnungen an die öffentliche Verwaltung elektronisch einzureichen.

Im B2B-Bereich soll die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung wie folgt eingeführt werden:

  • Juli 2025 - Inkrafttreten der Verpflichtung zum Empfang von elektronischen Rechnungen für alle Unternehmen und der Verpflichtung zum Versand elektronischer Rechnungen von großen Unternehmen
  • September 2026 - Verpflichtung zum elektronischen Rechnungsversand wird auf mittlere Unternehmen ausgeweitet
  • September 2027 - alle anderen Unternehmen werden ebenfalls zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet

Die Rechnungen sind in den Formaten UBL, CII oder Factur-X an die E-Invoicing-Plattform des Finanzministeriums weiterzuleiten. 

Für den Austausch elektronischer Rechnungen können Sender und Empfänger gemeinsam auch andere Formate definieren. Allerdings müssen auch in diesem Fall alle Rechnungen zusätzlich noch in den oben genannten Formaten an die E-Invoicing-Plattform des Finanzministeriums gesendet werden.

Sowohl B2G- als auch B2B-E-Invoicing soll über die B2G-Plattform Chorus Pro laufen, die bereits im Einsatz ist.

Unternehmen können zwischen folgenden Optionen frei wählen:

  • Nutzung einer zertifizierten PDP-Partnerplattform
  • Direkter Zugriff auf das öffentliche E-Invoicing-Portal, das auf der Plattform Chorus Pro basiert, die bereits für den Austausch von Rechnungen mit den Behörden der öffentlichen Verwaltung genutzt wird

Das sogenannte Y-Modell in Frankreich ist bisher ein einzigartiger Vorreiter für E-Invoicing. Vorteile des Modells sind vor allem:

  1. E-Invoicing und E-Reporting werden in einem Modell abgebildet und bedürfen nicht zwei getrennter Plattformen, wie in den meisten anderen Ländern.
  2. Viele Unternehmen wollen schon vor einer Verpflichtung von Vorteilen und Kosteneinsparung durch die digitale Übertragung von Rechnungen und anderen Dokumenten profitieren. Darum haben sich in der Privatwirtschaft schon zahlreiche Netzwerke und Standards für den Austausch von Daten etabliert. Das Y-Modell ermöglicht es, existierende Prozesse weiterzubetreiben und lediglich um den Schritt der Rechnungsübermittlung an die Regierung zu erweitern.

Um sich einen detaillierteren Überblick über die E-Invoicing- und E-Reporting-Pflicht in Frankreich zu verschaffen, lesen Sie unsere Artikelserie.

Für wen gilt die Verpflichtung?

Großunternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind

Alle weiteren Unternehmen, deren Mitarbeiter- und Umsatzzahlen die für mittelgroße Unternehmen angegebenen übersteigen.

Mittelgroße Unternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind

Mittelgroße Unternehmen (ETI) sind Unternehmen, die nicht zu den KMU gehören, weniger als 5.000 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 1.500 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von höchstens 2.000 Mio. EUR haben.

KMU & Mikrounternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind

KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
Mikrounternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von nicht mehr als 2 Mio. EUR.

Übermittlung von E-Rechnungen

Unternehmen müssen eine Plattform für den elektronischen Rechnungsaustausch wählen:

Die PDP (Plateforme de Dématérialisation Partenaire, Partnerplattform zur Digitalisierung) fungiert als vertrauenswürdige Drittpartei und übernimmt Umwandlung, Prüfung und Versand der Rechnungen an die französische Steuerbehörde.

Als PPF (Portail Public de Facturation, öffentliches Rechnungsportal) wird eine neue Version von Chorus Pro dienen; kleine Unternehmen sollten in der Lage sein, Chorus Pro als manuelle Plattform für den elektronischen Rechnungsaustausch zu verwenden. Aktuell kommt Chorus Pro bei B2G-Transaktionen für die Ausstellung, die Übermittlung und den Empfang elektronischer Rechnungen durch Behörden zum Einsatz. Das System soll jedoch um Funktionen zur Verwaltung von B2B-E-Invoicing und -E-Reporting erweitert werden.

In Comarch finden Sie einen Partner, der dank der Teilnahme an den Konsultationen der Regierung stets auf dem aktuellen Stand ist und alle PDP-Anforderungen erfüllt.

Die Abläufe

Beschreibung des Y-Modells

Rechnungsübermittlung:

  1. Der Lieferant legt seine Rechnung auf seiner PDP ab.
  2. Die PDP des Lieferanten übermittelt die Rechnung an die PDP des Käufers.
  3. Die PDP des Lieferanten übermittelt die Rechnungsdaten an das PPF.
  4. Der PDP des Käufers sendet den aktualisierten Rechnungsstatus an den PDP des Lieferanten.
  5. Das PPF leitet die Rechnungsdaten an die Steuerbehörde weiter.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Um zukünftig Rechnungen senden und empfangen zu können ist es notwendig, einen als PDP zertifizierten E-Invoicing-Dienstleister auszuwählen.
Bei Fragen zur Zertifizierung, treten Sie gern mit unseren Beratern in Kontakt:

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Welche weiteren Veränderungen stehen bevor?

  • Eingescannte Rechnungen oder PDF-Rechnungen, die per E–Mail versendet werden, gelten unter dem neuen System nicht länger als elektronische Rechnungen. Wer noch immer Rechnungen in Papierform oder als PDF verschickt, wird diese zunächst weiterhin in diesem Format (Papier, PDF) an die Partnerplattform oder das öffentliche Portal bereitstellen dürfen, wo die Rechnungen in ein elektronisches Format umgewandelt und anschließend an den Empfänger übermittelt werden. Eine E-Rechnung muss eine Mindestmenge an Daten in einem strukturierten Format enthalten.
  • Lieferanten können ihren Kunden kein Format für den elektronischen Rechnungsaustausch aufzwingen. Jedes Unternehmen kann seine Empfangsplattform frei wählen (es kann auch die gleiche Plattform wie für die Rechnungsausstellung verwendet werden), je nachdem, welche Formate am besten geeignet sind. Es wird eine Mindestauswahl an Formaten geben, die von allen Partnerplattformen unterstützt werden, sodass die Möglichkeit des Austauschs von E-Rechnungen zwischen verschiedenen Plattformen gewährleistet ist.
  • Unternehmen, für die demnächst die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung an ihre Geschäftskunden (B2B) in Kraft tritt, werden hierfür eine Partnerplattform oder das öffentliche E-Invoicing-Portal nutzen müssen, von wo aus die elektronischen Rechnungen schließlich an die Plattform des Kunden gesendet werden. Der direkte E-Mail-Versand von Rechnungen an Kunden wird somit abgeschafft.

Comarch als PDP-Anbieter

E-Invoicing in Frankreich steht für Comarch an zentraler Stelle und viele unserer Kunden nutzen bereits Chorus Pro für die Rechnungsstellung. Somit ist es naheliegend, dass Comach zukünftig als zertifizierter PDP-Anbieter registriert wird. Wir nehmen an allen Workshops der Regierung teil und bleiben so stets auf dem Laufenden, was etwaige Änderungen anbelangt.

Um als potentieller Anbieter der elektronischen Rechnungsstellung bestmöglich informiert zu bleiben, ist Comarch außerdem Teil des nationalem E-Invoicing-Forums Frankreichs.

Möchten Sie mehr erfahren?

Falls Ihr Unternehmen in Frankreich ansässig ist oder dort über Niederlassungen verfügt, sollten Sie jetzt Ihr Abrechnungs- und Steuersystem auf die neuen Anforderungen vorbereiten und so Ihre Rechnungsprozesse vereinfachen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit einem unserer Experten auf, um mehr zu erfahren.

Kontakt aufnehmen

Ihre Anforderungen und Fragen an die französische Regierung

In öffentlichen Konsultationen sowie in direktem Kontakt mit den Behörden meldet Comarch Anforderungen von Unternehmen zum E-Invoicing an die französische Regierung. Außerdem übernimmt Comarch die Klärung von

Kundenbeispiele für Sonderfälle in Frankreich:

Nutzung eines Rechnungs-Clearing-Dienstleisters

Alle Eingangsrechnungen des Unternehmens werden an einen Dienstleister gesendet, welcher die Rechnungen zunächst prüft und dann bestätigt weiterleitet. Es galt daher herauszufinden, ob auch der Dienstleister zur Meldung an die Behördenplattform verpflichtet sind bzw. welche Parteien konkret von der Pflicht betroffen sind.

Nutzung einer WebEDI-Lösung

Viele Unternehmen nutzen eine WebEDI-Lösung, um Rechnungen an kleinere Kunden zu senden oder von kleinen und mittelständigen Lieferanten zu empfangen, wenn sich eine Schnittstellenanbindung nicht lohnt. Die Anzahl der WebEDI-Nutzer bzw. der ausgetauschten Dokumente im Monat liegt dabei häufig im vierstelligen Bereich. Stellvertretend für den Kunden hat Comarch daher mit der französischen Regierung geklärt, inwiefern diese Systeme weiterhin genutzt werden können.

Hat Ihr Unternehmen konkrete Anpassungswünsche zum E-Invoicing in Frankreich? Teilen Sie uns diese gern mit und zählen Sie auf unsere Unterstützung.

Anforderungen mitteilen

Wie kann Comarch Sie unterstützen?

Comarch erfüllt die spezifischen E-Invoicing-Anforderungen zahlreicher Länder, darunter Italien (SDI) und Polen (KSeF), deren E-Invoicing-Modell dem für Frankreich geplanten sehr ähnlich ist, sowie Indien (GST), Saudi-Arabien (ZATCA) und viele weitere.

Comarch E-Invoicing ist eine leistungsfähige, umfassende Lösung, die den sicheren und hocheffizienten Dokumentenaustausch mit all Ihren Geschäftspartnern und Kunden ermöglicht. Entwickelt mit Blick auf die fortlaufenden Herausforderungen der digitalen Transformation, erfüllt die Plattform die aktuellen Vorschriften und Standards der Datenübertragung.

Auch dank des Fachwissens und der Erfahrung, die wir u. a. bei der Zusammenarbeit mit in Frankreich tätigen Unternehmen gesammelt haben, können wir Ihrem Unternehmen den einfachen und sicheren Austausch elektronischer Rechnungen ermöglichen.

Vorteile durch Comarch E-Invoicing:

  • Schneller und sicherer Datenaustausch
  • Pünktliche Zahlungen
  • Geringere Kosten für die manuelle Rechnungsabwicklung und die Bearbeitung von Papierrechnungen
  • Weniger Fehler in den Rechnungsprozessen
  • Optimierung von Abrechnungsprozessen und Rechnungsverwaltung
  • Beitrag zum Klimaschutz

Verbessern auch Sie Ihre Dateneffizienz!

Comarch verfügt über langjährige Erfahrung in der Bereitstellung innovativer IT-Produkte und -Dienstleistungen für effizientes Dokumentenmanagement sowie für die Automatisierung verschiedener Lieferkettenprozesse.

Schauen Sie sich einige unserer Erfolgsgeschichten an um zu erfahren, was unsere Kunden durch den Einsatz von Comarch EDI, E-Invoicing (auch in der Cloud), MDM und Distribution Management erreicht haben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu E-Invoicing & E-Reporting in Frankreich

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