Beratungen zum Gesetzentwurf der B2B-E-Invoicing-Pflicht laufend: Experten und Ausschüsse weisen auf offene Fragen hin

Es überrascht nicht, dass die vorgeschlagenen E-Invoicing-Vorschriften eine intensive Debatte unter öffentlichen und privaten Einrichtungen ausgelöst haben. 


Gegenwärtig befindet sich der Prozess in einem Stadium, in dem die wichtigsten Ausschüsse des Bundesrates (für Inneres, Stadtentwicklung, Wohnungswesen und Raumordnung) ihre Empfehlungen an das Plenum abgegeben haben. Diese müssen noch überarbeitet werden, bevor der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt. 

Die Liste der Stellungnahmen der Ausschüsse ist bisher recht umfangreich:

  • Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die mit der Reform verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum geplanten Zweck stehen sollten. Dies betrifft insbesondere die Frage der Kompatibilität der bisherigen Rechnungsformate mit der neu vorgeschlagenen EN 16931.
  • Der Rat spricht sich dafür aus, die generelle Einführung von E-Invoicing auf das Jahr 2027 zu verschieben, da die deutschen Unternehmen noch nicht ausreichend auf die digitale Transformation vorbereitet sind.
  • Es wird auch angenommen, dass die derzeit geplante Schonfrist für die Nutzung der alten Rechnungsformate (von 2025 bis 2027) unwirksam ist, da sie die Zustimmung des Empfängers voraussetzen würde. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die Verpflichtung de facto bereits 2025 in Kraft treten würde.
  • Schließlich bemängelten die Ausschüsse das Fehlen von Informationen über das Konformitätsniveau der CEN-Normen, die für die Verwendung der alten Formate während des genannten Zeitraums erforderlich sind. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die intensive Gesetzgebungsarbeit rund um die künftige deutsche elektronische Rechnungsstellung zeigt, mit welchem Nachdruck die Behörden an einer Lösung arbeiten.

 

Branchenexperten stellen kritische Fragen

Zuvor kam ein reger Austausch ins Rollen: Am 28. September veröffentlichte eine Gruppe von Branchenexperten unter Federführung des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt) ein gemeinsames Schreiben, in dem sie sich gegen die Einführung eines E-Invoicing-Mandats auf Bundesebene in der derzeit geplanten Form aussprechen. Die Experten warnten, dass die Beschränkung des künftigen Systems auf ein einziges neuartiges strukturiertes Rechnungsformat zu einer Inflation der Transformationskosten und einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen führen wird. Ein Ausschluss der wichtigsten UN/EDIFACT-Dokumentenaustauschformate, die in Deutschland in den letzten 20 Jahren weit verbreitet waren, sei nicht das einzige Problem: Zudem wird befürchtet, dass eine ganze Reihe von hoch angepassten und branchenspezifischen Funktionalitäten im kommenden Format schlichtweg nicht vorhanden sei. 

Wichtig ist, dass ein solcher Formatausschluss nicht von den zukünftigen EU-ViDA-Verordnungen gefordert wird, die auf eine Vereinheitlichung der Mehrwertsteuerberichterstattung innerhalb der Europäischen Union abzielen. Es wird daher befürchtet, dass deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen, die ihre Dokumente noch in bewährter Weise austauschen können, benachteiligt sein könnten. 

Das Institut betont, dass es keine erkennbaren Unterschiede in der Betrugsanfälligkeit zwischen den Formaten UN/EDIFACT und EN 16931 gibt, und fordert den Gesetzgeber auf, erstere im Einvernehmen mit den Geschäftspartnern als zulässige Alternative weiter zuzulassen.

 

Antwort der Regierung

Am 2. Oktober hat das deutsche Finanzministerium auf dieses Schreiben geantwortet. Dabei wurde zugesichert, dass die derzeit verwendeten hybriden (aus zwei Teilen bestehenden: strukturierten und menschenlesbaren) Rechnungsformate, einschließlich XRechnung und ZUGFeRD, auch in Zukunft eingehalten werden. In solchen Fällen wird bei Unstimmigkeiten zwischen den beiden Teilen dem Inhalt des strukturierten Teils Vorrang eingeräumt.

Darüber hinaus versicherte das Ministerium, dass derzeit nach Wegen gesucht wird, um auch andere Formate, wie z. B. EDIFACT, mit dem kommenden ViDA kompatibel zu machen. Das Ergebnis kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantiert werden.

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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