Polnisches Parlament verabschiedet Gesetz zur Einführung des nationalen E-Rechnungssystems

Am 25. Juli verabschiedete das polnische Parlament ein Gesetz zur Einführung des nationalen E-Rechnungssystems (KSeF). Infolgedessen sind ab Februar 2026 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 200 Millionen PLN verpflichtet, Rechnungen über die KSeF-Plattform auszustellen. Ab dem 1. April 2026 gilt diese Verpflichtung auch für kleinere Unternehmen.

Der Gesetzentwurf wurde von 239 Abgeordneten unterstützt, 182 stimmten dagegen und 11 enthielten sich. Das neue System soll den Dokumentenkreislauf vereinfachen, die Mehrwertsteuerlücke schließen und die Betriebskosten der Unternehmen senken. Laut Gesetzgebung wird auch der Standardzeitraum für Mehrwertsteuererstattungen von 60 auf 40 Tage verkürzt. Darüber hinaus ermöglicht das System die Ausstellung von Rechnungen offline im Falle von Netzwerkausfällen.

Eine Übergangszeit wird bis Ende Dezember 2026 in Kraft sein, während der Mikrounternehmen mit monatlichen Umsätzen unter 10.000 PLN brutto nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen. Strafen für umsetzungsbedingte Fehler werden in diesem Zeitraum ebenfalls nicht verhängt.

Nach Schätzungen des polnischen Finanzministeriums könnte die Einführung von KSeF die Staatseinnahmen in den nächsten zehn Jahren um bis zu 10 Milliarden PLN erhöhen. Die verabschiedete Gesetzgebung wird nun zur weiteren Gesetzesprüfung an den Senat weitergeleitet.

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