Polens Mehrwertsteuer-Änderung unterzeichnet: KSeF startet 2026

Der Präsident von Polen hat das Gesetz unterzeichnet, das den Gesetzgebungsprozess für das Nationale E-Rechnungssystem (KSeF) abschließt. Das bedeutet, dass im Jahr 2026 die obligatorische E-Rechnung für Unternehmen, die in Polen tätig sind, gilt. Die Änderung führt die endgültigen Regeln für die Nutzung der Regierungsplattform ein.

Wichtige Änderungen

Obligatorische E-Rechnungsstellung für polnische Steuerzahler wird stufenweise eingeführt:

  • ab dem 1. Februar 2026 – Pflicht für die größten Steuerzahler (Umsatz über 200 Mio. PLN im Jahr 2024),
  • ab dem 1. April 2026 – alle anderen Unternehmen und Einzelunternehmer,
  • bis zum 1. Januar 2027 – Kleinstunternehmer mit einem monatlichen Umsatz unter 10.000 PLN können weiterhin Rechnungen außerhalb von KSeF ausstellen.
  • Offline-Modus – Unternehmen werden in der Lage sein, eine Rechnung offline auszustellen und sie am nächsten Tag in das System hochzuladen.
  • Anhänge zu E-Rechnungen – zum ersten Mal wird es möglich sein, Anhänge als integralen Bestandteil der XML-Struktur der Rechnung hinzuzufügen. KSeF wird keine unstrukturierten Dateien wie PDF oder JPG als Anhänge akzeptieren.
  • Frühzeitige Zertifikatserlangung – ab dem 1. November 2025 können polnische Steuerzahler ein KSeF-Zertifikat im Voraus erhalten, um ihre Systeme vorzubereiten.
  • Übergangszeitraum ohne Strafenbis Ende 2026 werden keine Bußgelder für Fehler bei der Rechnungsstellung in KSeF verhängt. Die Pflicht zur Angabe der KSeF-Nummer bei Zahlungen gilt erst ab dem 1. Januar 2027.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Einführung von KSeF stellt einen bedeutenden Wandel in der Art und Weise dar, wie Rechnungen in Polen ausgestellt und empfangen werden. Ab 2026 werden die polnischen Steuerbehörden in Echtzeit Zugang zu Rechnungsdaten erhalten, was die Effizienz von Prüfungen erhöht und die Einhaltung der Mehrwertsteuer stärkt.

Für Unternehmen erfordert diese Reform erhebliche Vorbereitungen. Systeme wie Comarch EDI KSeF können Unternehmen in Polen dabei unterstützen, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicherzustellen, Prozesse zu automatisieren und den Rechnungsaustausch zu optimieren.

Unternehmen sollten jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, indem sie:

  • eine Prüfung ihrer Buchhaltungssysteme durchführen,
  • die KSeF-Integration planen und testen,
  • Mitarbeiter in allen Abteilungen schulen.

Experten betonen, dass der Zeitrahmen kurz ist und das Ausmaß der Änderungen nicht nur Buchhaltungsteams, sondern ganze Organisationen betreffen wird.

Es gibt noch mehr, dass Sie über die E-Rechnung in Polen wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften.

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

Zum E-Book
 

Presseanfragen

richten Sie bitte an:
presse@comarch.de