Polen erhöht die Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle ab 2026 auf 240.000 PLN

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wird Polen seine jährliche Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 200.000 PLN auf 240.000 PLN (etwa 56.000 €) anheben. Diese Anpassung, die als Teil des neuesten Gesetzgebungspakets im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Rechnungsstellungssystems Krajowy System e-Faktur (KSeF) erfolgt, trägt der Auswirkung der Rekordinflation Rechnung.

Angleichung an die EU-Mehrwertsteuerreform


Die Änderung folgt auf die Aktualisierung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie für Kleinunternehmen im Jahr 2025, die es den EU-Mitgliedstaaten erlaubt, ihre nationalen Mehrwertsteuer-Registrierungsschwellen auf bis zu maximal 85.000 € anzuheben. Die Mehrwertsteuerschwellen innerhalb der EU variieren je nach Land und gelten typischerweise für inländische Unternehmen.

Nichtansässige Unternehmen sind in der Regel verpflichtet, sich ab ihrer ersten steuerpflichtigen Transaktion zu registrieren, unabhängig von ihrem Umsatz. Für Unternehmen, die grenzüberschreitende B2C-Transaktionen innerhalb der EU durchführen, bleiben vereinfachte Compliance-Mechanismen über das One-Stop-Shop-(OSS)-Verfahren verfügbar.

Es gibt noch mehr, das Sie über E-Rechnungsstellung in Polen wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften.

E-Invoicing in Polen

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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