EU führt elektronische Mehrwertsteuerbefreiungsbescheinigung ein

Übergangszeitraum bis 2032


Diese Reform ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung. Der Umstieg auf die digitale Bescheinigung soll die Effizienz steigern, die Kosten senken und das Management der Mehrwertsteuerbefreiung sowohl für Unternehmen als auch für Steuerbehörden vereinfachen.

Obwohl die elektronische Bescheinigung der neue Standard sein wird, können die Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2032 weiterhin Papierbescheinigungen oder bestehende digitale Systeme verwenden. Ab dem 1. Juli 2032 ist ausschließlich die elektronische Bescheinigung gültig. Um einen reibungslosen Übergang zu unterstützen, arbeitet die Europäische Kommission mit den nationalen Regierungen an der technischen Umsetzung.

 

Wichtige gesetzgeberische Meilensteine

  • Juli 2024 – Erster Vorschlag der Europäischen Kommission
  • November 2024 – Stellungnahme des Europäischen Parlaments
  • Dezember 2024 – Politische Einigung erzielt
  • März 2025 – Formelle Verabschiedung durch den Rat der EU & Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
  • ab März 2025 – Schrittweises Inkrafttreten der Rechtsvorschriften

Europäisches Parlament genehmigt ViDA-Vorschlag


Am 12. Februar 2025 hat das Europäische Parlament den Vorschlag "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) gebilligt und damit einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler Steuerreformen innerhalb der Europäischen Union gemacht. Der Vorschlag wurde mit großer Mehrheit angenommen: 589 Stimmen dafür, 52 dagegen und 10 Enthaltungen. Nachdem das EU-Parlament seine Zustimmung erteilt hatte, wurde der Gesetzesentwurf im März 2025 vom Rat der EU endgültig verabschiedet und im Amtsblatt bekannt gemacht.

 

Wichtige Bestimmungen von ViDA


Der ViDA-Vorschlag umfasst drei Hauptsäulen, die darauf abzielen, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen und mehr Einheitlichkeit bei der Behandlung der Mehrwertsteuer in den EU-Mitgliedstaaten zu schaffen:

  • E-Rechnungsstellung und digitale Echtzeit-Berichterstattung
  • Einzige Mehrwertsteuerregistrierung
  • Aktualisierte Regeln für die Plattformwirtschaft


Eine der bedeutendsten Änderungen ist der Übergang zur verpflichtenden E-Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung. Nach der Ratifizierung werden die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die E-Rechnungsstellung für inländische Transaktionen ohne vorherige Zustimmung der EU vorzuschreiben. Ab 2030 wird die E-Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Transaktionen verpflichtend sein, wobei die vollständige Harmonisierung für Mitgliedstaaten mit bestehenden Modellen der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) für 2035 vorgesehen ist.

 

Es gibt noch mehr, was Sie über die globalen Änderungen im Bereich der E-Rechnungsstellung wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften.

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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