Andere Länder, andere Pflichten – Ist Ihr E-Invoicing international rechtssicher?

So bunt wie ein Flickenteppich ist auch die Landkarte mit den verschiedenen Regularien zur elektronischen Rechnung. Der Teppich wird jedoch stetig weiter ausgerollt und nach Vorgaben in Italien oder Deutschland ziehen immer mehr Länder nach. Für international tätige Unternehmen stellt die Erfüllung all dieser unterschiedlichen E-Invoicing-Standards eine große Herausforderung dar. Insbesondere für in der EU agierende Unternehmen drängt die Zeit, da E-Invoicing bald obligatorisch wird in Polen, Frankreich oder Rumänien. Welche Vorschriften Unternehmen jetzt beachten sollten und wie sich diese fristgerecht umsetzen lassen, erläutert der Jurist Michał Kacperek.

Frankreich führt E-Reporting & E-Invoicing ein

Frankreich plant die Einführung einer zusätzlichen B2B-E-Invoicing-Pflicht. Zur Ausstellung von Rechnungen im elektronischen Format wird schrittweise verpflichtet. Der Zeitplan orientiert sich an der Unternehmensgröße. So stellt der 1. Juli 2024 den Stichtag für große Unternehmen dar. Es folgen die Verpflichtung für mittelgroße Unternehmen zum 1. Januar 2025 und für kleine bis mittlere Unternehmen zum 1. Januar 2026. Von der Verpflichtung zum E-Invoicing betroffen sind Transaktionen zwischen in Frankreich ansässigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die den französischen Rechnungsstellungsvorschriften unterliegen.

 

Polen startet offizielle E-Invoicing-Plattform KSeF

Ab 2023 wird das nationale System für elektronische Rechnungen (KSeF) verpflichtend, das bereits seit Herbst 2021 als freiwillige Version zur Verfügung steht. Die Plattform wird von Unternehmen für die Ausstellung und den Austausch strukturierter Rechnungen genutzt. Neben den derzeit möglichen Formen wie elektronische Rechnungen oder Rechnungen im Papierformat werden strukturierte Rechnungen in der Anfangsphase von KSeF eine der zulässigen Formen der Dokumentation von Transaktionen sein.

 

Rumänien und Serbien mit neuen E-Invoicing-Regularien

In Rumänien wird für bestimmte Lieferantengruppen eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsausstellung eingeführt. Betroffen sind sowohl Lieferanten im Bereich des Automobilhandels als auch Lieferanten von Produkten mit hohem fiskalischem Risiko.

Ein Produkt mit hohem Steuerrisiko ist ein Produkt, bei dessen Handel ein hohes Risiko der Steuerhinterziehung und -vermeidung besteht. Hierunter fallen fünf Produktkategorien, deren Klassifizierung von der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde regelmäßig neu bewertet wird.

Die freiwillige Nutzung des nationalen Systems für die elektronische Rechnung e-Factura RO beginnt am 1. April 2022 und geht ab dem 1. Juli 2022 in eine Verpflichtung über.

 

International rechtssicher Rechnungen austauschen

Wie digitaler und international rechtssicherer Rechnungsaustausch mit Blick auf landesspezifische Regelungen gelingt, zeigt der Jurist Michał Kacperek in einem Webinar rund um die nationalen Rechtsvorschriften und Bestimmungen verschiedener Länder in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung in strukturierten Formaten. Das Webinar findet am 28.06.2022 um 11:00 Uhr statt und ist kostenfrei, Anmeldung unter: https://www.comarch.de/service-und-support/events-und-webinare/edi/webinar-internationale-e-invoicing-regularien/

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