Der UK-Haushalt 2025 hat offiziell bestätigt, dass die verpflichtende B2B-E-Rechnungsstellung für die Mehrwertsteuer am 1. April 2029 beginnen wird. Diese Ankündigung markiert einen Übergang vom derzeit freiwilligen System zu einem regulierten digitalen Standard und bringt das Vereinigte Königreich in Einklang mit breiteren globalen Entwicklungen und der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA).

Wichtige Ankündigungen

1. Der Zeitplan der Verpflichtung

Das Finanzministerium hat ein klares Einführungsdatum auf den 1. April 2029 festgelegt, wodurch Unternehmen eine beträchtliche Vorbereitungszeit erhalten. Während die Verpflichtung 2029 in Kraft tritt, soll die detaillierte Umsetzungsfahrplan – einschließlich technischer Standards und Geltungsbereich – dieses Jahr angekündigt werden.

2. Das wahrscheinliche Modell: 4-Ecken-Peppol

Aktuelle Hinweise deuten darauf hin, dass das Vereinigte Königreich ein dezentrales „4-Ecken“-Modell übernehmen wird (wahrscheinlich unter Nutzung des Peppol-Netzwerks). Entscheidend ist, dass die erste Einführung voraussichtlich ohne eine Verpflichtung zur Echtzeit-E-Berichterstattung an HMRC erfolgen wird. Dieser Ansatz priorisiert zunächst die Interoperabilität der Unternehmen und könnte die Berichterstattung an die Steuerbehörden (ein „5-Ecken-Modell“) in einer späteren Phase hinzufügen.

3. Stufenweise Einführung

Die Haushaltsankündigung erklärt ausdrücklich, dass die Verpflichtung ab April 2029 für „alle Mehrwertsteuerrechnungen“ gelten wird.

Während der offizielle Text ein einziges Einführungsdatum für alle Unternehmen impliziert, erwarten Branchenexperten, dass die Roadmap 2026 möglicherweise einen stufenweisen Ansatz einführen könnte (z. B. beginnend mit Großunternehmen), um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen – ähnlich wie bei den Modellen in Belgien und Frankreich. Bis die Roadmap 2026 veröffentlicht ist, sollten sich Unternehmen jedoch auf eine breite Frist im Jahr 2029 vorbereiten.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Auch wenn 2029 weit entfernt erscheint, ist die erforderliche digitale Transformation erheblich. Unternehmen sollten beginnen:

  • Die aktuellen ERP- und Abrechnungssysteme auf E-Rechnungsfähigkeit (insbesondere Peppol/EN16931-Konformität) zu prüfen.
  • Die Ankündigungen des Haushalts 2026 bezüglich spezifischer technischer Standards zu beobachten.
  • Die Bereitschaft der Lieferkette zu bewerten, insbesondere wenn Handelspartner in Belgien, Frankreich oder Deutschland involviert sind, wo Verpflichtungen früher eingeführt werden.

Es gibt noch mehr, das Sie über die E-Rechnungsstellung im Vereinigten Königreich wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften.

 

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