Slowakei startet öffentliche Konsultation zur verpflichtenden E-Rechnungsstellung (wirksam 2027)
Am 30. Juli 2025 veröffentlichte das slowakische Finanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (Gesetz Nr. 222/2004 Slg.) und startete eine öffentliche Konsultation zur Einführung der strukturierten elektronischen Rechnungsstellung und der Echtzeitberichterstattung. Die Konsultation war bis zum 19. August 2025 geöffnet, danach überging der Vorschlag in den Gesetzgebungsprozess.
Ausrichtung an der EU-Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)
Die Reform stimmt mit der EU-Richtlinie 2025/516 über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter überein, die darauf abzielt, die Mehrwertsteuerverwaltung in den Mitgliedstaaten zu modernisieren, Betrug zu reduzieren und die Meldepflichten zu harmonisieren. Der Vorschlag der Slowakei folgt derselben Richtung wie andere EU-Länder und ersetzt nach und nach bestehende Mehrwertsteuererklärungen durch eine Echtzeit-Transaktionsberichterstattung.
Wichtige Meilensteine bei der Umsetzung in der Slowakei
- Januar 2026
- Änderungen der Regeln zur Mehrwertsteuerregistrierung, einschließlich der Einführung der Gruppen-Mehrwertsteuerregistrierung von Amts wegen, die darauf ausgelegt ist, Steuerhinterziehung einzudämmen.
- Januar 2027
- Inländische mehrwertsteuerpflichtige Steuerzahler müssen Rechnungen ausschließlich im strukturierten elektronischen Format ausstellen, empfangen und archivieren, dass der EN 16931 entspricht.
- Die Echtzeit- (oder nahezu Echtzeit-) Berichterstattung der inländischen Rechnungsdaten an die slowakische Finanzverwaltung wird verpflichtend.
- Rechnungen müssen über zertifizierte Zustelldienste ausgetauscht werden, die Rechnungsformate validieren, Integrität und Authentizität sicherstellen, Übertragungen mit Zeitstempeln versehen und die Meldepflichten automatisch abwickeln.
- Juli 2030
- Die Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung und E-Berichterstattung wird auf grenzüberschreitende Transaktionen ausgeweitet, die sowohl slowakische als auch ausländische Mehrwertsteuerpflichtige betreffen.
- Das System wird die bestehenden Mehrwertsteuer-Kontrollmeldungen und zusammenfassende Meldungen ersetzen und vollständig in den EU-weiten ViDA-Rahmen integriert sein.
Geltungsbereich der Verpflichtung
Nach dem Gesetzesentwurf wird eine elektronische Rechnung als jedes Dokument oder jede Mitteilung definiert, das/die den Anforderungen des Mehrwertsteuergesetzes entspricht und in einem automatisierten und strukturierten elektronischen Format auf Basis der europäischen Norm EN 16931 ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird.
Der Gesetzesentwurf umfasst B2B- und B2G-Transaktionen, während B2C-Transaktionen in dieser Phase ausgeschlossen bleiben. Nicht-Einhaltung setzt Steuerzahler finanziellen Sanktionen aus. Es wird erwartet, dass das System auf einem dezentralisierten Fünf-Ecken-Peppol-Modell basiert, das auf zertifizierte Dienstleister zurückgreift.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen & nächste Schritte
- Unternehmen, die in der Slowakei tätig sind, müssen sich auf einen schrittweisen Übergang zur strukturierten E-Rechnungsstellung vorbereiten.
- IT- und Buchhaltungssysteme müssen sich mit zertifizierten Dienstleistern integrieren, die in der Lage sind, EU-Standards zu erfüllen.
- Die Abschaffung der derzeitigen Meldepflichten (Mehrwertsteuer-Kontrollmeldung, Zusammenfassende Meldung) wird die Compliance langfristig vereinfachen, jedoch erst nach 2030.
Um Transparenz und Standardisierung sicherzustellen, wird die Finanzdirektion ein öffentliches Register der zertifizierten Zustelldienstleister und anerkannten europäischen Zustellstandards führen. Dieses Register wird Unternehmen helfen, konforme Intermediäre für den Rechnungsaustausch und die Berichterstattung auszuwählen.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, wird der Gesetzesentwurf die parlamentarische Genehmigung, die Unterschrift des Präsidenten und die Veröffentlichung durchlaufen. Angesichts des Zeitplans der Slowakei haben Unternehmen ungefähr 18 Monate Zeit, sich auf die inländische E-Rechnungsstellung vorzubereiten, und fünf Jahre, bevor die grenzüberschreitende Verpflichtung wirksam wird.
Es gibt noch mehr, das Sie über die E-Rechnungsstellung in der Slowakei wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften.
