Frankreich hat weitere Details zur Umsetzung der verpflichtenden E-Rechnungsstellung und E-Berichterstattung veröffentlicht, die im September 2026 in Kraft treten soll. Diese Klarstellungen, die vom Ministerium für öffentliche Haushalte und dem beigeordneten Minister für Handel, Handwerk, KMU sowie die soziale und solidarische Wirtschaft veröffentlicht wurden, sollen die administrativen Belastungen verringern und gleichzeitig eine reibungslose Einführung der digitalen Steuerreformen des Landes sicherstellen.

Die Maßnahmen, die über offizielle Kanäle kommuniziert wurden und voraussichtlich im Finanzgesetz 2026 oder per Dekret formalisiert werden, umfassen ein Paket von Vereinfachungen und Erleichterungen, das Steuerpflichtige bei der Anpassung an das kommende System unterstützen soll.

Wesentliche Vereinfachungen

  • Internationale Ströme: Steuerpflichtige müssen keine zeilenweise Berichterstattung über grenzüberschreitende Transaktionen mehr einreichen.
  • Berichterstattung über die Anzahl der Transaktionen: Die Verpflichtung, die Anzahl der Transaktionen, ob B2B oder B2C, zu melden, wird abgeschafft.
  • Leere oder Nullmeldungen: Wenn in einem bestimmten Zeitraum keine steuerpflichtige VAT/Mehrwertsteuer-Aktivität stattfindet, wird keine E-Berichterstattung erforderlich sein.
  • Zusätzliche Datenfelder: Es wird keine weiteren Informationen über den bestehenden Rahmen hinausgeben.
  • Vorgänge außerhalb der EU: In Frankreich ansässige Steuerpflichtige sind von der Verpflichtung zur E-Berichterstattung für Tätigkeiten außerhalb der Europäischen Union befreit.

Wesentliche Erleichterungen

  • Vereinfachte Berechnung der Mehrwertsteuer-Marge: Für B2C-Verkäufe erlaubt, mit der Möglichkeit späterer Anpassung über Mehrwertsteuererklärungen.
  • Einheiten ohne SIREN-Nummern: Solche Einheiten werden keine Strafen erhalten, da sie noch nicht in das nationale Rechnungsverzeichnis integriert werden können.
  • SIREN-registrierte Einheiten, die nicht im Verzeichnis sind: Eine befristete Übergangsfrist wird gelten, bevor Strafen durchgesetzt werden.
  • Nicht-ansässige Steuerpflichtige: Für sowohl inländische Vorgänge in Frankreich als auch inner-europäische Transaktionen wird die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen bis September 2027 verschoben. Diese Verzögerung soll die Entwicklung geeigneter technischer Lösungen für diese Steuerpflichtigen ermöglichen.

Es gibt noch mehr, was Sie über die E-Rechnungsstellung in Frankreich wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften.

Presseanfragen

richten Sie bitte an:
presse@comarch.de