Am 18. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen neue Regelungen für Kleinunternehmen eingeführt, um die nationalen Vorschriften an die EU-Richtlinie 2020/285 anzupassen. Diese Änderungen sind seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Die französische Regierung hat Version 3.0 der externen Spezifikationen veröffentlicht, die die Anforderungen für die landesweite Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festlegen.
Nach der einstimmigen Zustimmung zum ViDA-Vorschlag im Rahmen des ECOFIN-Treffen am 5. November wurden weitere Schritte unternommen, um die endgültige Genehmigung der Richtlinie sicherzustellen.