Frankreich ernennt DGFiP zur nationalen Peppol-Behörde vor dem B2B-E-Rechnungsmandat 2026

Im Rahmen seiner Vorbereitungen auf die verpflichtende Einführung der elektronischen B2B-Rechnungsstellung im September 2026 gab die französische Steuerverwaltung – Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) – am 8. Juli 2025 offiziell bekannt, dass sie als nationale Behörde für den Peppol-Standard in Frankreich ernannt wurde. Mit diesem Schritt schließt sich Frankreich einer Gruppe von über 20 Ländern an, die am OpenPeppol-Netzwerk teilnehmen, einem grenzüberschreitenden Rahmen, der den standardisierten elektronischen Datenaustausch in der öffentlichen Beschaffung und Rechnungsstellung unterstützt.
Was die Peppol-Ernennung bedeutet
Als offizielle Peppol-Behörde Frankreichs ist die DGFiP nun verantwortlich für die Förderung, Umsetzung und Überwachung der Nutzung der Peppol-Standards und -Infrastruktur im ganzen Land. Ziel ist es, nahtlose Interoperabilität beim Austausch elektronischer Rechnungen und Geschäftsdaten zwischen Lieferanten, Käufern und zertifizierten Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDPs) zu ermöglichen.
Die DGFiP wird direkt mit OpenPeppol zusammenarbeiten, der gemeinnützigen Organisation, die die Entwicklung und die technischen Spezifikationen des Peppol-Rahmens steuert.
Peppol-Pilotphase in Frankreich
Die Einrichtung der Peppol-Behörde durch die DGFiP folgte auf ein erfolgreiches Proof of Concept und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den französischen Behörden, die für die Umsetzung des E-Invoicing-Reformprogramms verantwortlich sind. Eine produktionsreife Version des Systems wird bis Januar 2026 erwartet, mehrere Monate vor dem E-Rechnungsmandat Frankreichs.
Die Rolle von Peppol bei der E-Rechnungsstellung
Peppol ist ein sicheres, standardisiertes Rahmenwerk für den Austausch elektronischer Geschäftsdokumente, einschließlich E-Rechnungen und Bestellungen. Es basiert auf einem Vier-Ecken-Modell, bei dem die Kommunikation über zertifizierte Peppol Access Points erfolgt – sichere Gateways, die die Formatkonformität und Interoperabilität im gesamten Netzwerk gewährleisten.
Unternehmen können entweder eigene Access Points betreiben oder auf Drittanbieter zurückgreifen. Jedes teilnehmende Land benennt eine nationale Behörde, die die Einhaltung der technischen Peppol-Spezifikationen und der Serviceanforderungen überwacht. Während diese Rolle häufig von der nationalen Steuerbehörde übernommen wird, können auch nicht-kommerzielle Organisationen diese Funktion ausfüllen.
Ursprünglich innerhalb der EU entwickelt, erstreckt sich Peppol inzwischen auf über 40 Länder. Seit 2020 sind öffentliche Stellen der EU gesetzlich verpflichtet, Rechnungen im Peppol-Format zu akzeptieren. Die jüngste Ernennung der DGFiP zur nationalen Peppol-Behörde Frankreichs bekräftigt das Engagement des Landes, sich an Europas umfassende digitale Transformation in der Beschaffung und Steuerkonformität anzupassen.
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