Deutschland vereinheitlicht E-Rechnungsplattformen vor dem Mandat 2027

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen zu empfangen. Die Verpflichtung zur Ausstellung solcher Rechnungen tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Parallel dazu wird die Regierung bis Ende 2025 ihre beiden bundesweiten E-Rechnungsplattformen – ZRE und OZG-RE – zusammenführen und OZG-RE als einziges bundeseinheitliches System für den Empfang von Lieferantenrechnungen bestimmen.
Fusion von ZRE und OZG-RE: Ein wichtiger Meilenstein
In einem bedeutenden Schritt zur Reduzierung administrativer Komplexität wird Deutschland bis Ende 2025 seine beiden bundesweiten E-Rechnungsplattformen – ZRE und OZG-RE – zusammenführen. Die Plattform OZG-RE wird als einziger bundesweiter Knotenpunkt für den Empfang von E-Rechnungen an Behörden hervorgehen.
Diese Konsolidierung wird schrittweise erfolgen: Die erste Gruppe von Bundesbehörden migriert bis zum 20. Juni 2025 auf OZG-RE. Die Plattform ZRE wird bis zum 31. Dezember 2025 vollständig außer Betrieb genommen. Unternehmen, die das Peppol-Netzwerk nutzen, müssen nichts unternehmen – Routing-IDs werden automatisch übertragen. Nutzer des ZRE-Webportals hingegen müssen sich proaktiv bei OZG-RE registrieren, um die Kontinuität sicherzustellen.
Um einen reibungslosen Übergang zu unterstützen, wird das Bundesministerium des Innern (BMI) in Kürze einen detaillierten Migrationszeitplan veröffentlichen. Zudem erhalten Lieferanten direkte Mitteilungen von ihren Bundesauftraggebern zum Onboarding-Prozess.
Ein Schritt hin zu Vereinfachung und Compliance
Durch die Zentralisierung des Rechnungseingangs beim Bund über OZG-RE will die Bundesregierung Reibungsverluste für Lieferanten reduzieren, die Datentransparenz verbessern und eine konsequente Einhaltung der EU-Standards sicherstellen.
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