Griechenland schreibt die elektronische B2B-Rechnungsstellung ab 2026 vor
Das griechische Ministerium für nationale Wirtschaft und Finanzen sowie die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) haben offiziell den Zeitplan für die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bekannt gegeben, die am 2. Februar 2026 beginnen soll.
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gilt für alle Unternehmen, die nach griechischen Rechnungslegungsstandards tätig sind. Der Anwendungsbereich umfasst:
- Inländische B2B-Transaktionen: Die elektronische Rechnungsstellung wird für alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen zwischen Unternehmen in Griechenland verpflichtend sein. Wichtig ist, dass empfangende Unternehmen verpflichtet sind, diese elektronischen Rechnungen anzunehmen.
- Exporte in Nicht-EU-Länder: Elektronische Rechnungen sind auch für Verkäufe an Unternehmen außerhalb der Europäischen Union erforderlich.
- Innergemeinschaftliche Transaktionen: Für Transaktionen mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten bleibt die elektronische Rechnungsstellung optional.
Diese Verpflichtung basiert auf der Plattform myDATA, dem zentralen griechischen System für die digitale Steuerberichterstattung. Elektronische Rechnungen müssen zur Validierung an myDATA übermittelt werden; anschließend erhalten sie eine eindeutige Identifikationsnummer, bevor sie an den Endkunden gesendet werden.
Der gestufte Einführungszeitplan
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, hat die Regierung einen zweiphasigen Einführungsplan festgelegt.
Phase 1: Große Unternehmen
- Wer: Unternehmen mit Bruttoeinnahmen von mehr als 1 Mio. € im Geschäftsjahr 2023.
- Startdatum: 2. Februar 2026
- Übergangszeitraum: Ein Schonzeitraum für eine schrittweise Anpassung läuft vom 2. Februar bis zum 31. März 2026.
Phase 2: Alle übrigen Unternehmen
- Wer: Alle verbleibenden Unternehmen, die nicht unter Phase 1 fallen.
- Startdatum: 1. Oktober 2026
- Übergangszeitraum: Ein schrittweiser Anpassungszeitraum ist vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen.
Während dieser Übergangszeiträume können Unternehmen weiterhin ihre bestehende Buchhaltungs- oder ERP-Software parallel zu den neuen Systemen für die elektronische Rechnungsstellung nutzen.
Einhaltung der Vorschriften und Anreize für eine frühzeitige Einführung
Unternehmen haben zwei Hauptoptionen, um die neuen Vorschriften einzuhalten:
- Zertifizierte Dienstleister: Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Anbieter für elektronische Rechnungsstellung.
- Kostenlose staatliche Tools: Nutzung der kostenlosen Anwendungen der AADE, timologio und myDATAapp, die eine kostenfreie Lösung bieten.
Um einen schnellen Übergang zu fördern, bietet die griechische Regierung erhebliche steuerliche Anreize für Unternehmen, die die elektronische Rechnungsstellung zwei Monate vor ihren jeweiligen Fristen einführen. Frühzeitige Anwender profitieren von:
- Einer um 100 % erhöhten Abschreibung der Kosten für notwendige technische Ausrüstung und Software im Jahr des Erwerbs;
- Einem um 100 % erhöhten Abzug der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung, Übermittlung und Archivierung elektronischer Rechnungen für die ersten 12 Monate.
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