BGA-Urteil: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht in Deutschland

IoT und IT sind angesichts komplexer Arbeitszeitmodelle gefordert

München, 14.09.2022 – Die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer müssen systematisch erfasst werden. Mit der Feststellung einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat das Bundesarbeitsgericht (BGA) am 13.09.2022 ein Urteil bestätigt, welches der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Mai 2019 verkündet hatte. Damit rücken auch innovative Technologien wie IoT in den Fokus, welche komplexe Arbeitsmodelle abbilden können.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat sich bei seinem Urteil auf die entsprechende EU-Regelung berufen. Laut dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ der EU müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein einfaches System zur Zeiterfassung zu betreiben. Dort sind systematisch die geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen. Jedes Unternehmen benötigt daher eine Lösung zur Erfassung der Arbeitszeit. Hier müssen alle Arbeitszeitmodelle berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob Mitarbeiter ihren Dienst im Büro, auf Geschäftsreise oder im Home Office verrichten. Die Arbeitszeit kann zum Beispiel per Chipkarte, per Software oder per App auf dem Smartphone erfasst werden. Wie die konkrete Umsetzung aussieht, stellt der Gerichtshof den Mitgliedstaaten frei.

Zeiterfassung Europa Pflicht

  
In Folge des EuGH Urteils wurde 2020 in einer Befragung von Handelsblatt Research Institute, YouGov und Comarch ermittelt, inwieweit IoT-Lösungen bei 523 deutschen Unternehmen zum Einsatz kommen. Bei den Unternehmen, die solche Lösungen nutzen, kamen sie am häufigsten im Bereich der Zeiterfassung zum Einsatz. Dies war bei 18 Prozent der befragten Unternehmen der Fall. 

Zeiterfassung und weitere Einsatzbereiche von IoT in Unternehmen

IOT Anwendungen Zeiterfassung


Der IT-Hersteller und Dienstleister Comarch begrüßt die aktuelle Klarstellung des BAG. Basierend auf dem Internet of Things (IoT) hat das Unternehmen eine Lösung für die Zeiterfassung entwickelt, welche die Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung auf schnelle, sichere und flexible Weise erfüllt, ohne dass die Anwender dafür Hardware vorhalten müssen. Seit mehreren Jahren ist die Lösung Comarch TNA (Time and Attendance) bei Unternehmen im Einsatz. 

„Unternehmen können die Arbeitszeit mit digitalen Lösungen wie Comarch TNA basierend auf IoT erfassen. Damit rüsten sie sich gleichzeitig mit einer Zukunftstechnologie aus, deren Möglichkeiten noch viel weiter reichen. Hier wären die Stichworte Industrie 4.0 mit smarten Maschinen und digitale Einkaufswelten mit smarten ERP- und POS-Systemen zu nennen“, sagt Frank Siewert, Vorstand bei Comarch, mit Blick auf zahlreiche erfolgreichen IoT-Projekte.

Comarch TNA bietet sich für die Dokumentation an, da die Software auch eine mobile Nutzung ermöglicht. So funktioniert die Lösung per Chipkarte, per Smartphone und auf allen Devices wie Tablet, Laptop oder Desktop-PC. Damit können die bereits bei den jeweiligen Unternehmen für Zugangskontrolle eingesetzten Chipkarten für die Zeiterfassung genutzt werden. Wer ein dienstliches Smartphone besitzt oder das private nutzen möchte, kann so die Zeit erfassen. Freischaltung und Account lassen sich schnell umsetzen, in wenigen Minuten ist die Lösung mit Erfassungsgerät und Endgerät einsatzfähig. Weitere Vorteile sind die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe, schnelle Inbetriebnahme ohne Verlegen von Leitungen oder Anschluss ans Stromnetz, kostengünstige Umsetzung sowie Schutz vor Manipulation. Das System gewährt dem Arbeitgeber anhand anschaulicher Berichte einen ständigen Überblick zur Verwaltung der Mitarbeiteranwesenheit. Da der Arbeitgeber generell angehalten ist, seiner Fürsorgepflicht in der Abbildung der Ruhezeiten nachzukommen, kann er deren Einhaltung in der Anwendung einsehen. Dem Mitarbeiter wird ein intuitiver Kommunikationskanal zur Verfügung gestellt, mit dem Dienstreisen, Urlaube, An- und Abwesenheiten dem Arbeitgeber gemeldet werden können sowie ein Informationsaustausch am Arbeitsplatz unterstützt wird.

Comarch TNA ist sowohl als Standalone-Lösung als auch als Ergänzung zu anderen Comarch-Systemen einsetzbar. Zudem lässt sie sich mit den Drittanbietersystemen wie ERP-, Buchhaltungs- oder Zutrittskontrollsystemen einfach integrieren. Bei der Konfiguration der Lösung lassen sich die Bedürfnisse von Unternehmen vollumfänglich berücksichtigen, wodurch die Lösung sowohl für kleine als auch mittelgroße oder große Unternehmen jeder Branche geeignet ist.

Weitere Informationen zu Comarch TNA unter: https://www.comarch.de/produkte/comarch-tna/ 

Trend Analyse von Handelsblatt Research Institute, YouGov und Comarch 2020: https://www.comarch.de/service-und-support/whitepaper-und-webcasts/trend-report-iot-esef-einvoicing/ 

Zum Urteil: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1%20ABR%2022/21 

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