EU-Recht: Wie weit sind deutsche Unternehmen mit IoT, ESEF & E-Invoicing?

Trend Analyse von Handelsblatt Research Institute, YouGov und Comarch

 

Jetzt herunterladen ↓

 

2020 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die Unternehmen hin zu einer verstärkten Digitalisierung führen. Dazu gehören ESEF und E-Invoicing: So müssen Finanzberichte in einem maschinenlesbaren Format gespeichert und Rechnungen im B2G-Bereich digital ausgestellt werden. Auch die Technologie des Internet of Things rückte unter anderem durch ein EuGH-Urteil in den Fokus. Den Stand deutscher Unternehmen bei der Umsetzung hat nun eine Befragung von 523 Unternehmen ermittelt, durchgeführt von Handelsblatt Research Institute, YouGov und Comarch.
 
Trend Report herunterladen ↓

No IoT? – Internet of Things wird bei 55% der Unternehmen noch nicht eingesetzt

Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig erfassen müssen. Für die Arbeitszeiterfassung gibt es Lösungen, die auf dem Internet of Things (IoT)  basieren. Der Begriff Internet der Dinge bezeichnet die zunehmende Vernetzung zwischen physischen und virtuellen Gegenständen sowohl untereinander als auch nach außen hin mit dem Internet. Die Gegenstände können so selbstständig über das Internet kommunizieren und so verschiedene Aufgaben für den Besitzer erledigen.

In der Befragung von Handelsblatt Research Institute, YouGov und Comarch wurde nun ermittelt, inwieweit IoT-Lösungen ganz allgemein bei 523 deutschen Unternehmen zum Einsatz kommen.

IoT Umfrage 2020: Einsatz von Internet of Things im Unternehmen


Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) nutzt keine IoT-Lösung. Bei den Unternehmen, die solche Lösungen nutzen, kommen sie am häufigsten im Bereich der Zeiterfassung zum Einsatz. Dies ist bei 18 Prozent der befragten Unternehmen der Fall. IoT-Lösungen kommen häufiger bei größeren Unternehmen zum Einsatz. Eine Branchenbetrachtung zeigt, dass IoT-Lösungen am häufigsten im Industriebereich (Produktion: Auto, Maschinen, Technologie, Sonstiges) zum Einsatz kommen, dort am ehesten in der Produktion. Direkt dahinter folgt der Finanzbereich in Sachen Einsatzhäufigkeit von IoT-Lösungen in den Unternehmen. Finanzunternehmen setzen solche Lösungen überwiegend für die Zeiterfassung ein. Relativ wenig Anwendung finden IoT-Lösungen bei Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit und Pflege.

Trend Analyse zur Umsetzung von EU-Regeln 2020
Internet of Things, ESEF & E-Invoicing

Jetzt herunterladen ↓ 

ESEF - Nur 25% haben bereits Lösung für European Single Electronic Format

Die Anforderung ESEF wird für sämtliche Emittenten aus der Europäischen Union verbindlich sein, deren Wertpapiere auf regulierten Märkten innerhalb der EU gehandelt werden, also auch für Unternehmen in Deutschland und Österreich. Alle Jahresfinanzberichte müssen dann im speziellen XHTML-Format erstellt und veröffentlicht werden. Jeder auf diese Weise erstellte Bericht wird über einen standardmäßigen Webbrowser abrufbar sein. Konsolidierte Jahresfinanzberichte, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erstellt werden, müssen zusätzlich mit sog. XBRL-Tags versehen werden. Das ESEF-Format wird für jährlich zu erstellende Finanzberichte für Geschäftsjahre ab Anfang 2020 verbindlich sein. Dies bedeutet, dass Berichte in dem neuen Format erstmals ab Anfang 2021 einzureichen sind.

Für die Ausarbeitung von Regulierungsstandards hinsichtlich des einheitlichen elektronischen Berichtsformats innerhalb der EU war die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verantwortlich. Im Jahr 2017 hatte die Behörde eine Reihe von Tests durchgeführt, deren Ziel es war, zu überprüfen, inwieweit die vorgesehenen ESEF-Regularien praktizierbar sind. Auf Grundlage der Ergebnisse aus diesen Praxistests wurde das ESEF-Projekt durch ESMA weiter ausgearbeitet und fertiggestellt. Comarch war neben 24 weiteren Emittenten aus der Europäischen Union an diesen Tests beteiligt.

ESEF Umfrage 2020: Wie viele Unternehmen nutzen das Format?


Inwieweit deutsche Unternehmen bereits für ESEF vorgesorgt haben, beleuchtet nun die Umfrage. 25 Prozent der befragten Unternehmen haben eine technische Lösung zur Umsetzung der Vorgaben der ESEF-Richtlinie. Weitere 12 Prozent planen die Anschaffung einer solchen Lösung.
 

Zum Report ↓

E-Invoicing - Jedes dritte Unternehmen bereit für elektronischen Rechnungsversand

Ab 27. November 2020 sind Auftragsnehmer des Bundes dazu verpflichtet, Rechnungen ab einem bestimmten Betrag elektronisch auszustellen. Dann tritt die nächste Stufe der EU-Richtlinie 2014/55/EU in Kraft.

E-Invoicing Umfrage 2020


Etwa ein Drittel der befragten Unternehmen haben technische Lösungen zur Erstellung elektronischer Rechnungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Weitere 18 Prozent wollen darüber hinaus ihre bereits passenden Lösungen noch weiter ausbauen. Nur fünf Prozent sind mit ihrer derzeitigen Lösung unzufrieden. Jedoch verfügt rund ein Viertel der Unternehmen über keinerlei Lösung zur Erstellung elektronischer Rechnungen.

Datengrundlage

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 523 Personen zwischen dem 10. und 16.12.2019 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße zusammen. Der Fragebogen wurde vom Handelsblatt Research Institute zusammen mit der Comarch Software und Beratung AG konzipiert.

 Sie haben Interesse am Trend Report? Einfach für unseren Newsletter anmelden und schon erhalten Sie den Report zum Download.

Mit Absenden dieses Formulars gebe ich meine Einwilligung, per E-Mail einen Newsletter von den Unternehmen der Comarch-Gruppe zu erhalten. Der Newsletter enthält Neuigkeiten über die Unternehmen der Comarch-Gruppe, deren Produkte, Events, Webinare, Studien und Kooperationen. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen und meine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Link zur Abbestellung findet sich in jedem Newsletter. Für weitere Informationen zum Newsletter und der damit im Zusammenhang stehenden Datenverarbeitung, wurde ich auf die Datenschutzerklärung hingewiesen. Zusätzlich gebe ich meine Einwilligung per E-Mail kontaktiert zu werden, um Information über aktuelle Angebote und Events im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistung der Unternehmen der Comarch-Gruppe zu erhalten. Ich kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.