AGB Event Comarch Expert Day 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer am Comarch Expert Day 2025

Stand 22. Mai 2025


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Comarch AG, Riesstraße 16, 
80992 München (im Folgenden „Comarch“), durchgeführten Veranstaltungen (z.B. besondere 
Themen-Events, Kundentage, Kongresse, Konferenzen, Seminare oder ähnliche Veranstaltungen, 
ausgenommen Webinare) und alle in diesem Rahmen von Comarch angebotenen Dienstleistungen.

1.2. Die Event-Angebote und diese AGB richten sich an gewerblich oder selbstständig beruflich 
tätige Interessenten, Geschäftspartner und/oder Kunden von Comarch (im Folgenden „Teilnehmer“).

  

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1. Die Anmeldung als Teilnehmer einer Comarch Veranstaltung erfolgt mittels ein über die 
Webseiten von Comarch bereitgestelltes Anmeldeformular. Dieses Anmeldeformular, stellt kein 
bindendes Angebot von Comarch dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung, ein Angebot zur 
Teilnahme an der Veranstaltung abzugeben. Das Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars gilt 
als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Teilnehmer 
erhält ggf. eine Eingangsbestätigung seiner Anmeldung, welche noch keine Annahme durch Comarch 
darstellt. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung (via 
E-Mail) ggf. nebst Rechnung zustande.

2.2. Die Teilnehmeranzahl für die Veranstaltungen ist begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der 
Anmeldungen.

2.3. Teilnehmer sind verpflichtet, die im Rahmen der Anmeldung oder Übertragung (Ziffer 75) 
gemachten Angaben wahrheitsgemäß abzugeben. Die Angaben dienen der Identifizierung der 
berechtigten Teilnehmer zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung und können zu diesem Zweck 
überprüft werden.

  

3. Teilnahmegebühr

3.1. Für die Teilnahme wird je nach Angebot ggf. eine Teilnahmegebühr erhoben. Die 
Teilnahmegebühr wird auf der jeweiligen Webseite von Comarch ausgewiesen, auf welcher die 
wichtigsten Informationen zum entsprechenden Event vorgestellt werden.

3.2. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin bzw. 
Veranstaltungszeit zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3. Die Gebühr beinhaltet die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ggf. inklusive 
Verpflegung. Im Einzelfall kann die Teilnahmegebühr auch die Kosten einer ggf. erforderlichen 
Unterkunft beinhalten. Die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Event-Beschreibung auf 
der Webseite von Comarch.

  

4. Anreise und Unterkunft
Der Teilnehmer ist grundsätzlich selbst für die Organisation seiner Anreise und Unterkunft 
verantwortlich, es sei denn Comarch bietet die Organisation für die jeweilige Veranstaltung 
ausdrücklich an.

  

5. Absage durch den Teilnehmer

5.1. Der Teilnehmer hat Comarch unverzüglich nach Kenntniserlangung über seine 
Hinderungsgründe in Textform mitzuteilen, dass er an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann.

5.2. Comarch ist berechtigt wegen Absage innerhalb von 72 Stunden vor dem Event oder 
Nichterscheinen eine Stornogebühr in Höhe von 200 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu 
stellen.

  

6. Übertragung der Teilnahmeberechtigung
Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist möglich, sofern Name, Firma, Position, E-MailAdresse und Anschrift des Ersatzteilnehmers mindestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin in 
Textform mitgeteilt werden und Comarch der Übertragung zustimmt.

  

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Zahlungen sind in der Regel 14 Tage nach der Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

7.2. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist Comarch berechtigt Verzugszinsen und/oder 
eine Verzugspauschale gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu fordern.

  

8. Programmänderung
Comarch ist berechtigt, das Veranstaltungsprogramm inhaltlich von der Event-Ankündigung 
abweichen zu lassen. Insbesondere können angekündigte Referenten durch andere ersetzt werden 
oder deren Beitrag ersatzlos gestrichen werden. Die erforderlichen Änderungen sind von Comarch 
unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

  

9. Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dabei ist der Teilnehmer nicht 
berechtigt Vervielfältigungen des Veranstaltungsmaterials zu erstellen, dieses öffentlich zugänglich zu 
machen oder zu bearbeiten.

  

10. Verlegung / Absage durch Comarch

10.1. Comarch behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis 14 Tage vor dem einzelvertraglich 
vereinbarten Veranstaltungstermin zeitlich und/oder örtlich zu verlegen oder die Veranstaltung 
vollständig abzusagen, wenn ein von Comarch nicht zu vertretender wichtiger Grund vorliegt.

10.2. Wichtige Gründe können u.a. sein:
- Anmeldung einer zu geringen Anzahl an Teilnehmern
- Kurzfristige Nichtverfügbarkeit wichtiger Referenten ohne Ersatzmöglichkeit
- Höhere Gewalt (z.B. Pandemie-Geschehen, Naturkatastrophen, Streiks, andere von außen 
schädlich einwirkende Ereignisse auf welche Comarch keinen Einfluss nehmen kann)

10.3. Sollten im Falle einer Absage bereits vereinbarte Zahlungen an Comarch getätigt worden sein, 
erstattet Comarch diese zeitnah nach Verkündung der Absage zurück. Weitere Ansprüche sind 
ausgeschlossen, insbesondere vergeblich aufgewendete Reise- und Übernachtungskosten sowie 
Arbeitsausfall, es sei denn diese Kosten entstehen aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen 
Verhaltens seitens Comarch.

  

11. Haftung

11.1. Comarch haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden seiner 
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des 
Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Fälle, in denen sich eine unbeschränkte Haftung 
aus dem Gesetz ergibt, wie beispielsweise aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger 
Täuschung oder bei Garantieversprechen.

11.2. Comarch haftet ansonsten nicht bei leicht fahrlässig verursachten Schäden, es sei denn es 
handelt sich um die Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst 
ermöglicht und auf deren Beachtung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall 
beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. 

11.3. Comarch haftet nicht für Schäden, die von Dritten (z.B. anderen Ausstellern, Gästen, 
Teilnehmern, Dritt-Dienstleistern bezüglich Anfahrt, Unterkunft, Verpflegung etc.) verursacht werden.

  

12. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

12.1. Auf den Veranstaltungen von Comarch werden in der Regel von dem 
Veranstaltungsgeschehen Bild-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt und anschließend für 
Marketingzwecke verwendet. Daher müssen die Teilnehmer damit rechnen ebenfalls ein Teil dieser 
Aufnahmen während der Veranstaltung zu werden.

12.2. Bei der Aufnahme von Teilnehmern handelt es sich auch um die Verarbeitung 
personenbezogener Daten zu Marketingzwecken. Die Nutzung erfolgt beispielsweise im Rahmen von 
Print-, Video-, oder DVD-Produktionen, im Internet, bei öffentlichen oder nichtöffentlichen 
Veranstaltungen (Messe, Schulungen, Produktvorführungen etc.) sowohl in unveränderter als auch 
veränderter Form, mit anderen Aufnahmen zusammen als auch als selbstständige Aufnahme(n).

12.3. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. (1) f) DSGVO wegen 
Vorliegen eines berechtigten Interesses seitens Comarch. Bei der Organisation und Durchführung der 
Veranstaltungen entstehen wesentliche Aufwände für Comarch. Diese Aufwände können nur dann 
kompensiert werden, wenn die Video- und Bildaufnahmen der Veranstaltungen im Nachgang für 
eigene Zwecke von Comarch zur Werbung und zur Optimierung von Angeboten genutzt werden 
können. Dabei hat Comarch auch ein Interesse daran zu dokumentieren, wie die Gestaltung der 
Veranstaltungen bei den Teilnehmern ankommt, um sich auch für zukünftige Veranstaltungen 
weiterentwickeln zu können und das Angebot zu verbessern.

12.4. In Einzelfällen kann sich die Rechtsgrundlage zur Nutzung der personenbezogenen Daten auch 
aus einer vom Teilnehmer abgegebenen Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. (1) a) DSGVO 
ergeben, wenn Comarch diesen dazu aufgefordert hat eine solche abzugeben. Die Art und der 
Umfang der Nutzung der Aufnahmen werden dabei in der jeweiligen Erklärung genauer 
beschrieben. 

12.5. Die Aufnahmen werden ggf. auch an andere Gesellschaften der Comarch-Gruppe oder an 
Dritte übermittelt, wenn diese bei der Umsetzung der oben genannten Werbemaßnahmen beteiligt 
bzw. beauftragt werden. Bei den anderen Gesellschaften der Comarch-Gruppe handelt es sich in der 
Regel um die Comarch AG mit Sitz in München, die Comarch Solutions GmbH mit Sitz in Innsbruck, 
Österreich, die Comarch Swiss AG mit Sitz in Arbon, Schweiz oder die Comarch S.A. mit Sitz in Krakau, 
Polen. 

12.6. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der nachfolgenden Ziffer zu finden.

  

13. Datenschutz

13.1. Die vom Teilnehmer bei der Anmeldung zur Veranstaltung oder bei der Übertragung der 
Teilnahmeberechtigung an Comarch übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der 
Veranstaltungsabwicklung und falls erforderlich zum Zweck der Rechnungslegung verarbeitet. Sofern 
der Teilnehmer bei der Veranstaltung oder im Rahmen der Anmeldung in weitere Zwecke zur 
Datenverarbeitung einwilligt, können die personenbezogenen Daten auch für den jeweiligen Inhalt 
der Einwilligung verarbeitet werden.

13.2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Comarch und Hinweise zu den 
Betroffenenrechten im Sinne der geltenden Datenschutzregelungen (DSGVO; BDSG) sind unter 
folgendem Link zu finden: https://www.comarch.de/datenschutz/

  

14. Hausordnung
Die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung ist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann der Einlass 
zur Veranstaltung verwehrt werden oder der Teilnehmer wird von der Veranstaltung ausgeschlossen.

  

15. Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.