Saudi-Arabien verlängert Strafbefreiung für E-Rechnungen und startet Welle 23 der Integration

Die Zakat-, Steuer- und Zollbehörde (ZATCA) hat eine sechsmonatige Verlängerung ihrer Initiative zur Befreiung von Geldbußen und Strafen angekündigt und gleichzeitig die nächste Phase der verpflichtenden E-Rechnungs-Integration unter der FATOORA-Plattform gestartet.

 

Verlängerter Schonzeitraum: Eine zweite Chance für Steuerpflichtige

Am 27. Juni 2025 bestätigte ZATCA, dass ihre Initiative zum Erlass von Strafen vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt wird. Um davon zu profitieren, müssen Steuerpflichtige:

  • Unter den geltenden Steuergesetzen registriert sein,
  • Alle ausstehenden Umsatzsteuererklärungen einreichen,
  • Sämtliche Steuerschulden (Hauptbeträge) begleichen.
     

Auf Antrag sind auch Ratenzahlungspläne möglich. Die Befreiung gilt jedoch nicht für:

  • Verstöße wegen Steuerhinterziehung,
  • Strafen, die vor dem 1. Juli 2025 gezahlt wurden,
  • Strafen für Umsatzsteuererklärungen, die nach dem 30. Juni 2025 eingereicht werden.
     

ZATCA empfiehlt allen Unternehmen, die vollständigen Richtlinien auf ihrer offiziellen Website zu prüfen, um die Anspruchsberechtigung sicherzustellen.

 

Welle 23: Neue Integrationsfrist für mittelgroße Unternehmen

Parallel dazu hat ZATCA Welle 23 der Einführung der E-Rechnungs-Integration gestartet. Am 10. Juli 2025 angekündigt, richtet sich diese Welle an Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Jahreseinnahmen von mehr als 750.000 SAR (ca. 172.500 EUR) in den Jahren 2022, 2023 oder 2024.

Betroffene Unternehmen müssen die vollständige Integration mit dem FATOORA-System bis spätestens 31. März 2026 abschließen. ZATCA wird alle betroffenen Steuerpflichtigen direkt benachrichtigen, um sie bei der Einhaltung der Vorgaben zu unterstützen.

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