Frankreich setzt Senkung der Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle für Dienstleistungen angesichts von Kritik aus

In einem Schritt, der weit verbreitete Kritik ausgelöst hat, hat die französische Regierung vorgeschlagen, die Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle für Dienstleistungen ab dem 1. März 2025 von 37.500 € auf 25.000 € zu senken.

Diese Änderung, die im Haushaltsgesetz vom 5. Februar 2025 angekündigt wurde, hätte bis zu 250.000 Selbstständige betroffen und Bedenken hinsichtlich eines möglichen Preisanstiegs von 20 % sowie eines Anstiegs der Umsatzsteuerbetrüge ausgelöst.

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Der Vorschlag wurde von Politikern verschiedener Parteien sowie von Verbänden, die Freiberufler vertreten, kritisiert, da sie argumentieren, dass die niedrigere Schwelle viele Kleinunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnte. Als Reaktion auf die Kritik hat der Handelsminister die Maßnahme ausgesetzt und eine vollständige öffentliche Konsultation angekündigt.

Die neuen Umsatzsteuer-Registrierungsschwellen, wie sie für 2025 vorgesehen waren, wären wie folgt gewesen:

Waren: 85.000 €
Dienstleistungen: 25.000 €


Zum Vergleich: Die jährliche Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle für Dienstleistungen im Jahr 2024 lag bei 37.500 €. Die überarbeiteten Zahlen sind Teil des dreijährlichen Umsatzsteuerprüfungsprozesses Frankreichs, der auch mit dem neuen Schema der EU abgestimmt ist. Dieses bietet Unternehmen eine höhere Schwelle von 85.000 € für Inlandsverkäufe oder die Option einer Schwelle von 100.000 € für paneuropäische Verkäufe.

Bevor die Änderungen vollständig umgesetzt werden können, wird der Haushalt 2025 vom französischen Verfassungsrat überprüft.

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