Rumänien vereinfacht die RO e-Factura E-Invoicing-Regeln für B2C-Transaktionen
Rumänien verfeinert mit der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 88/2026 weiterhin sein nationales Rahmenwerk für E-Invoicing. Die am 1. Juli 2026 in Kraft tretende Gesetzgebung klärt die praktischen Umsetzungsregeln für das RO e-Factura-System und reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die Rechnungen an Privatpersonen ausstellen, erheblich.
Wesentliche Änderungen am RO e-Factura-System
Das neue Gesetz führt mehrere lang erwartete Klarstellungen für B2C-Transaktionen ein:
- Klare Definition von B2C-Transaktionen: Gemäß den geänderten Vorschriften werden Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen an eine natürliche Person offiziell als B2C eingestuft, wenn der Kunde entweder keine Steueridentifikationsnummer angibt oder sich dafür entscheidet, sich mit seiner persönlichen Identifikationsnummer (CNP) auszuweisen.
- Standardisierter Ersatzcode: In Fällen, in denen eine Privatperson keine Steueridentifikationsnummer angibt, müssen Lieferanten im Feld für die Empfängeridentifikation einen standardisierten Ersatzcode verwenden, der aus 13 Nullen besteht. Dies schafft einen einheitlichen technischen Ansatz für Verbraucher, die keine steuerlichen Daten angeben möchten oder nicht dazu verpflichtet sind.
- Befreiung von der Übermittlungspflicht: Rumänische Unternehmen sind grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, B2C-Rechnungen über das RO e-Factura-System zu übermitteln. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn sich der einzelne Kunde ausdrücklich dafür entschieden hat, dem optionalen RO e-Factura-Register beizutreten.
- Aktualisierte Regelungen zur Abmeldung: Steuerzahler, die nicht mehr in den obligatorischen Geltungsbereich fallen (z. B. Unternehmen, die überwiegend Privatpersonen bedienen), sowie solche, die sich freiwillig registriert haben, können nun formell die Streichung aus dem obligatorischen oder optionalen RO e-Factura-Register beantragen. Die Abmeldung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf den Antrag folgt.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen
Das Gesetz Nr. 88/2026 bringt für Lieferanten im B2C-Sektor eine willkommene Entlastung, da die pauschale Verpflichtung, alle Verbraucherrechnungen über das nationale System abzuwickeln, entfällt. Um die Compliance (Regeltreue) sicherzustellen, sollten Unternehmen ihre Fakturierungssoftware aktualisieren, um den neuen Ersatzcode mit den 13 Nullen zu berücksichtigen. Zudem sollten sie ihren Kundenstamm überprüfen, um festzustellen, ob sie berechtigt sind, sich vollständig von RO e-Factura abzumelden.
Es gibt noch mehr, was Sie über globales E-Invoicing wissen sollten – erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften hier: Übersicht weltweites E-Invoicing
