Das italienische Finanzministerium (MEF) hat eine öffentliche Konsultation zu einem Gesetzesdekret zur Umsetzung von Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2025/516 eingeleitet. Diese Richtlinie ist Teil des „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Pakets der Europäischen Union. Das vorgeschlagene Dekret sieht Anpassungen des nationalen Umsatzsteuerrechts vor, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Die Aktualisierungen konzentrieren sich auf die Rahmenregelungen für den One-Stop-Shop (OSS) und den Import One-Stop-Shop (IOSS) sowie auf Maßnahmen zur Unterstützung eines Systems der einzigen Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration), um die Erfordernisse von Mehrfachregistrierungen in verschiedenen Mitgliedstaaten für EU-Unternehmen zu reduzieren. 

Wichtige regulatorische Anpassungen

Der Dekretentwurf skizziert mehrere wesentliche Änderungen bei der Einhaltung der Umsatzsteuerpflichten im grenzüberschreitenden Handel sowie im E-Commerce mit Wirkung zum Jahr 2027: 

  • Erweiterung und Klarstellung der Anwendung von OSS und IOSS: Dies umfasst die Aktualisierung der Anforderungen an Registrierungsangaben sowie die Ausweitung der Nicht-EU-OSS-Regelung auf bestimmte Dienstleistungen, die innerhalb der EU an Kunden außerhalb der EU erbracht werden.
  • Klarstellung praktischer Aspekte der OSS- und IOSS-Mechanismen: Dazu gehören der genaue Zeitpunkt der Entstehung der Steuerabschuldung unter dem OSS, Verfahren für Umsatzsteuerrückerstattungen sowie die Schnittmenge zwischen dem IOSS und spezifischen Umsatzsteuerregeln für Kleinunternehmen.
  • Überarbeitung des EU-weiten Schwellenwerts von 10.000 EUR: Betrifft innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und bestimmte digitale Dienstleistungen. Für Unternehmen, die den EU-OSS nutzen, gilt die Entscheidung, die Umsatzsteuer im Land des Kunden anzuwenden, als automatisch ausgeübt.
  • Schrittweiser Auslauf der bestehenden Vereinfachungsregelung für Konsignationslager (Call-Off Stock): Diese ermöglicht derzeit bestimmte innergemeinschaftliche Warenverlagerungen ohne sofortige lokale Registrierungspflicht. Die aktuellen Regelungen bleiben für Lieferungen gültig, die bis zum 30. Juni 2028 versandt werden; die endgültige Aufhebung der entsprechenden italienischen Bestimmungen ist für den 30. Juni 2029 vorgesehen.
  • Präzisierung der Bedingungen für digitale Plattformen und Marktplätze: Die Regeln klären, unter welchen Umständen diese als „fiktive Lieferer“ (Deemed Supplier) eingestuft werden und somit für die Erhebung der Umsatzsteuer bei bestimmten innergemeinschaftlichen Verkäufen verantwortlich sind.
  • Befristete Einbeziehung von Energielieferungen in den OSS: Vom 1. Januar 2027 bis zum 30. Juni 2028 wird der OSS-Rahmen bestimmte grenzüberschreitende Lieferungen von Elektrizität, Gas, Wärme und Kälte an private Verbraucher umfassen. Zudem gelten Übergangsregeln für spezifische Energieprodukte, die als innergemeinschaftliche Fernverkäufe eingestuft werden. 

Anwendungsbereich

Das künftige Regelwerk wird Auswirkungen auf verschiedene Marktteilnehmer haben, die an grenzüberschreitenden Transaktionen beteiligt sind, insbesondere: 

  • Marktplätze und digitale Plattformen, die Transaktionen zwischen Verkäufern und Verbrauchern ermöglichen.
  • Unternehmen, die den IOSS nutzen oder davon betroffen sind, einschließlich Verkäufer von Waren mit geringem Wert.
  • Unternehmen, die eigene Warenbestände zwischen EU-Staaten verlagern, insbesondere solche, die auf die aktuellen Verfahren für Konsignationslager vertrauen.
  • Kleinunternehmen und Pauschalbesteuerte, die das Zusammenspiel zwischen den KMU-Umsatzsteuerbestimmungen und dem IOSS bewältigen müssen. 

Details zur Konsultation

Der Entwurf des Gesetzesdekrets wurde auf der offiziellen Website des MEF veröffentlicht. Die italienischen Behörden sammeln Rückmeldungen, Kommentare und Vorschläge über ein dediziertes Online-Formular. Das Zeitfenster für die öffentliche Konsultation war vom 22. Juni 2026 bis zum 6. Juli 2026 geöffnet. Die Rückmeldungen können genutzt werden, um die Regelungen zu verfeinern, bevor das Dekret für die offizielle Umsetzung zum 1. Januar 2027 finalisiert wird. 

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